Während Ausbildung Student bleiben (Kindergeld)?

4 Antworten

Hi lieber WaysJo,

genau das Gegenteil wär die Folge deines Vorhabens :-((

Kindergeldanspruch besteht solange du noch keine 25 Jahre bist - egal ob Zweit-, Dritt- oder sogar Viertausbildung!!!

Meine Frage dreht sich um den Erhalt des Kindergeldes. Und zwar: Ich bin derzeit Student, möchte mein Studium allerdings abbrechen.
Ich habe bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden und beginne am 1. August mit der Ausbildung. Leider ist das dann (inkl. dem aktuell noch laufenden Studium) meine dritte Ausbildung.

Dann wäre deine Ausbildung immer noch deine Erstausbildung, da du ja dein Studium nicht erfolgreich abgeschlossen hast!!!

Nun hatte ich die Idee einfach weiter eingeschrieben zu bleiben. Dadurch würde ich mein zweite Ausbildung (also das Studium) nicht offiziell abbrechen. Meine Frage ist nun also: Würde ich, wenn ich das so mache, weiterhin Kindergeld bekommen?

Nein - deine Ausbildung ist ja bestimmt eine Vollzeitstelle; dadurch würdest du den Studentenstatus verlieren und somit die Eltern den Anspruch auf Kindergeld für dich :-((

Deine Arbeitszeit in der Ausbildung beträgt ja bestimmt über 20 Stdn./Woche und somit wärst du kein Student mehr, sondern als Arbeiter/Auszubildender eingestuft!

Also besser bei der Wahrheit bleiben und dich korrekt abmelden/exmatrikulieren beim Studium und lieber den Kindergeldanspruch allein durch deine Ausbildung zu sichern ;-))

Gruß siola55

Einige Hochschulen suchen inzwischen gezielt nach Scheinstudenten, welche recht leicht zu finden sind... Die nehmen nämlich an keiner einzigen Prüfung teil.. Viele nutzen leider das Studenten-Sein auch aus, um die Vorteile (Rabatte, Semesterticket etc) zu erhalten. Streng genommen kann auch das als Betrug ausgelegt werden.

Und wenn sie dich finden, schmeißen sie dich raus, auf Hochschuldeutsch heißt das dann Exmatrikulation. Also kann es gut gehen oder auch nicht.. Von Seiten der Sozialämter und ggf. rechtlichen Konsequenzen der Leistungserschleichung kann ich dir leider nicht berichten.

Wo hast du denn das her ?

Und wenn das deine 4 Ausbildung wäre, würde der Anspruch auf Kindergeld nicht entfallen, solange du das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht hast.

Kindergeld kann in einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter gezahlt werden, dass würde bei dir ja schon einmal zutreffen, wenn deine neue Ausbildung im August beginnt.

Aber selbst wenn es mehr als 4 Monate bis zum Beginn der Ausbildung wären, könnte weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn du die Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen würdest.

Also mal angenommen du hättest deine Schule im Januar 2018 beendet und hast aber ab August schon einen Azubi Vertrag, diese Ausbildung kannst du aber nicht früher beginnen, weil das Ausbildungsjahr erst im August startet, dann hätten deine Eltern / du auch in dieser Wartezeit Anspruch auf Kindergeld.

Aufpassen müsstest du nur dann, wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest und nebenbei in der Wartezeit oder dann neben einer weiteren Ausbildung einen Nebenjob ausüben würdest.

Denn dann könnte diese Nebenbeschäftigung Kindergeldschädlich sein, wenn du in der Woche mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten würdest.

Dein Abbruch muss der Familienkasse mitgeteilt und nachgewiesen werden und wenn du schon einen neuen Vertrag hast, dann in Kopie beilegen, im Internet findest du eine Veränderungsmitteilung für die Familienkasse, die kannst du dir ausdrucken, sollte keine vorhanden sein.

Nein, weil dein mittelmäßiger Versuch, das System auszunutzen, sehr bald auffliegen würde.