Kein Betriebsrat, dennoch teilnahme an der Betriebsversammlung Pflicht ?

bild - (Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer)

4 Antworten

Betriebsversammlung nennt man laut Betriebsversammlung eine Veranstaltung, zu der der Betriebsrat einlädt. Dort kann es auch keine Anwesenheitspflicht geben.

Nach diesem Schild handelt es sich aber wohl um eine Aktion der Betriebsleitung. Daher würde ich das lieber anders nennen, und nicht Betriebsversammlung.

Wenn der Betrieb eine Anwesenheitspflicht fordert, muss er die Zeit dafür vergüten. Und es muss eine Ruhezeit von 11 Stunden zur vorhergehenden Schicht eingehalten werden.

kleinkirmit  01.03.2017, 20:11

Betriebsversammlung nennt man laut Betriebsversammlung eine Veranstaltung, zu der der Betriebsrat einlädt

das ist eine betriebsRATSversammlung!

PeterSchu  01.03.2017, 20:33
@kleinkirmit

@Hexle2, stimmt natürlich, danke.

@kleinkirmit, den Begriff BetriebsRATSversammlung gibt es im Betriebsverfassungsgesetz nicht.

Hexle2  01.03.2017, 20:19

 nennt man laut Betriebsversammlung

Soll wahrscheinlich "Betriebsverfassungsgesetz" heißen (hab mich im "Eifer des Gefechts" auch schon verschrieben). Dann ist Deine Antwort auch korrekt.

das ist keine betriebsRATSversammlung sondern eine betriebsversammlung -> wenn von der geschäftsführung anberaumt ist die teilnahme obligat allerdings ist es dann bezahlte arbeitszeit!

der arbeitgeber kann nicht über freizeit der mitarbeiter verfügen!!!

jenkc 
Fragesteller
 01.03.2017, 19:23

Danke

PeterSchu  01.03.2017, 20:40

@kleinkirmit, du liegst falsch.

Betriebsverfassungsgesetz


Vierter Abschnitt   Betriebsversammlung
§ 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
(1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet


...

§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen


(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen....


kleinkirmit  01.03.2017, 20:43
@PeterSchu

gewrkschaftsbasiert oder arbeitsrecht?

D oder A?

Familiengerd  01.03.2017, 20:44

das ist keine betriebsRATSversammlung sondern eine betriebsversammlung

Es ist keines von beiden!

Eine Betriebsversammlung kann nur von einem Betriebsrat einberufen werden.

Was hier auf "Einladung" des Arbeitgebers stattfindet, ist eine Mitarbeiterversammlung

Hier solltest Du erscheinen. Allerdings muss diese Zeit bezahlt werden, da es eine Pflichtveranstaltung ist und keine Betriebsfeier.

Die Geschäftsleitung/-führung kann nie zu einer "Betriebsversammlung" einladen. Das steht nur dem Betriebsrat zu.

Der Besuch einer Betriebsversammlung ist freiwillig. Wenn ein Arbeitnehmer sie besucht, wird sie auch vergütet.

Was hier stattfindet ist eine Mitarbeiterversammlung. Selbstverständlich muss die Zeit bezahlt werden da sowieso Anwesenheitspflicht herrscht.

Wenn der Arbeitgeber verlangt dass die Arbeitnehmer anwesend sein sollen, darf er nicht bis 22.00 Uhr arbeiten lassen. Wie Du selbst ja sagst, muss die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.

Entweder die Mitarbeiterversammlung findet später statt, die "Spätschichtler" müssen nicht teilnehmen oder es ist früher Feierabend damit die Ruhezeit gewährt werden kann.

Ordnet der AG die Verletzung der Ruhezeit an, ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat nach den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz.

jenkc 
Fragesteller
 01.03.2017, 20:26

Danke

Hexle2  01.03.2017, 20:27
@jenkc

Bitte, gerne

Familiengerd  01.03.2017, 20:41

Genau so ist es!!!