Kein Betriebsrat, dennoch teilnahme an der Betriebsversammlung Pflicht ?
Ich arbeite in einen Lebensmitteleinzelhandel. Seit einer Woche hängt diese Aufforderung (siehe Anhang) das eine Betriebsversammlung stattfinden wird und die Anwesenheit Pflicht sei.
Auf nachfrage (bei der Führungskraft) wurde mir gesagt, dass es keinen Betriebsrat gäbe und diese Versammlung nicht vergütet werde. Auch die Tatsache, dass ich am Vorabend bis 22:00 arbeite und am tag der Versammlung ab 14 Uhr arbeite verleitet mich dazu nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Nun stellt sich mir die Frage ob dies zulässig ist. Soweit ich weiß, kann doch nur der Betriebsrat eine Versammlung einberufen (bitte Korrigieren falls falsch) und mid. eine Ruhezeit von 11std eingehalten werden muss.
Ich bitte um Meinungen.
4 Antworten
Betriebsversammlung nennt man laut Betriebsversammlung eine Veranstaltung, zu der der Betriebsrat einlädt. Dort kann es auch keine Anwesenheitspflicht geben.
Nach diesem Schild handelt es sich aber wohl um eine Aktion der Betriebsleitung. Daher würde ich das lieber anders nennen, und nicht Betriebsversammlung.
Wenn der Betrieb eine Anwesenheitspflicht fordert, muss er die Zeit dafür vergüten. Und es muss eine Ruhezeit von 11 Stunden zur vorhergehenden Schicht eingehalten werden.
@Hexle2, stimmt natürlich, danke.
@kleinkirmit, den Begriff BetriebsRATSversammlung gibt es im Betriebsverfassungsgesetz nicht.
nennt man laut Betriebsversammlung
Soll wahrscheinlich "Betriebsverfassungsgesetz" heißen (hab mich im "Eifer des Gefechts" auch schon verschrieben). Dann ist Deine Antwort auch korrekt.
das ist keine betriebsRATSversammlung sondern eine betriebsversammlung -> wenn von der geschäftsführung anberaumt ist die teilnahme obligat allerdings ist es dann bezahlte arbeitszeit!
der arbeitgeber kann nicht über freizeit der mitarbeiter verfügen!!!
Danke
@kleinkirmit, du liegst falsch.
Betriebsverfassungsgesetz
§ 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
(1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet
...
§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen....
das ist keine betriebsRATSversammlung sondern eine betriebsversammlung
Es ist keines von beiden!
Eine Betriebsversammlung kann nur von einem Betriebsrat einberufen werden.
Was hier auf "Einladung" des Arbeitgebers stattfindet, ist eine Mitarbeiterversammlung
Hier solltest Du erscheinen. Allerdings muss diese Zeit bezahlt werden, da es eine Pflichtveranstaltung ist und keine Betriebsfeier.
Die Geschäftsleitung/-führung kann nie zu einer "Betriebsversammlung" einladen. Das steht nur dem Betriebsrat zu.
Der Besuch einer Betriebsversammlung ist freiwillig. Wenn ein Arbeitnehmer sie besucht, wird sie auch vergütet.
Was hier stattfindet ist eine Mitarbeiterversammlung. Selbstverständlich muss die Zeit bezahlt werden da sowieso Anwesenheitspflicht herrscht.
Wenn der Arbeitgeber verlangt dass die Arbeitnehmer anwesend sein sollen, darf er nicht bis 22.00 Uhr arbeiten lassen. Wie Du selbst ja sagst, muss die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.
Entweder die Mitarbeiterversammlung findet später statt, die "Spätschichtler" müssen nicht teilnehmen oder es ist früher Feierabend damit die Ruhezeit gewährt werden kann.
Ordnet der AG die Verletzung der Ruhezeit an, ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat nach den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz.
Danke
Bitte, gerne
Genau so ist es!!!
das ist eine betriebsRATSversammlung!