Teilnahmepflicht bei einer durch die Geschäftsleitung initiierte Betriebsversammlung?
Unsere Geschäftsleitung hat eine Betriebsversammlung initiiert (es existiert in unserer Firma derzeit kein Betriebsrat), und verweist ausdrücklich auf die Pflicht zur Teilnahme. Ich weiß, dass bei Betriebsversammlungen, zu der der Betriebsrat einlädt, keine Teilnahmepflicht herrscht. Kann die Geschäftsleitung verlangen, dass alle Mitarbeiter teilnehmen? Und welche "Strafen" würden einen erwarten, der nicht teilnimmt? Wäre super, wenn es sogar einen Link zu einem Paragrafen oder Gesetzestext geben würde. Danke schon mal im Voraus für jeden hilfreichen Hinweis.
4 Antworten
Eine Geschäftsleitung kann keine Betriebsversammlung einberufen. Sie sollte zu einem Mitarbeiter-Meeting einladen und dann wäre schon auf Grund des Namens deutlich, dass es keine freiwillige Angelegenheit mehr ist.
Danke! Ich denke, genau darauf wird/soll es hinauslaufen. Seit wir keinen Betriebsrat mehr haben, muss man bei der Geschäftsleitung zweimal so genau aufpassen, da die "Kontrollinstanz" fehlt. Und die Uhrzeit ist ziemlich nah am Feierabend, weshalb natürlich der Unmut in der Kollegschaft dem entsprechend groß ist. Aber ich werde jeden nahe legen, daran teilzunehmen.
Findet diese während der Arbeitszeit statt??
ja, diese "Veranstaltung" liegt innerhalb der Arbeitszeit - zumindest der Beginn (ich weiß ja nicht, wie lange das Ganze dauern wird)
Wenn du nicht hingehst, ist das Arbeitsverweigerung. Die Versammlung zählt zur Arbeitszeit und zur innerbetrieblichen Information. Das kann im günstigsten Fall eine Abmahnung nach sich ziehen. Im schlechtesten Fall eine fristlose Kündigung.
dann darf er es nicht Betriebsversammlung nennen. Aber egal. Wenn er es zur Pflichtveranstaltung erklärt ist es Arbeitsverweigerung, dort hin zu gehen. Natürlich nur, wenn es in der Arbeitszeit stattfindet.
jo, habe das nicht unterschlagen
ähm...du meinst wohl eher, es wäre Arbeitsverweigerung, wenn man nicht hin geht, oder? leicht-verwirrt
Wenn er es zur Pflichtveranstaltung erklärt ist es Arbeitsverweigerung, dort nicht hin zu gehen