Teilnahmepflicht bei einer durch die Geschäftsleitung initiierte Betriebsversammlung?

4 Antworten

Eine Geschäftsleitung kann keine Betriebsversammlung einberufen. Sie sollte zu einem Mitarbeiter-Meeting einladen und dann wäre schon auf Grund des Namens deutlich, dass es keine freiwillige Angelegenheit mehr ist.

crazyhoneybee 
Fragesteller
 07.11.2014, 07:06

Danke! Ich denke, genau darauf wird/soll es hinauslaufen. Seit wir keinen Betriebsrat mehr haben, muss man bei der Geschäftsleitung zweimal so genau aufpassen, da die "Kontrollinstanz" fehlt. Und die Uhrzeit ist ziemlich nah am Feierabend, weshalb natürlich der Unmut in der Kollegschaft dem entsprechend groß ist. Aber ich werde jeden nahe legen, daran teilzunehmen.

Findet diese während der Arbeitszeit statt??

crazyhoneybee 
Fragesteller
 07.11.2014, 07:01

ja, diese "Veranstaltung" liegt innerhalb der Arbeitszeit - zumindest der Beginn (ich weiß ja nicht, wie lange das Ganze dauern wird)

Wenn du nicht hingehst, ist das Arbeitsverweigerung. Die Versammlung zählt zur Arbeitszeit und zur innerbetrieblichen Information. Das kann im günstigsten Fall eine Abmahnung nach sich ziehen. Im schlechtesten Fall eine fristlose Kündigung.

dann darf er es nicht Betriebsversammlung nennen. Aber egal. Wenn er es zur Pflichtveranstaltung erklärt ist es Arbeitsverweigerung, dort hin zu gehen. Natürlich nur, wenn es in der Arbeitszeit stattfindet.

lenzing42  06.11.2014, 11:00

Wenn er es zur Pflichtveranstaltung erklärt ist es Arbeitsverweigerung, dort nicht hin zu gehen

musso  07.11.2014, 13:20
@lenzing42

jo, habe das nicht unterschlagen

crazyhoneybee 
Fragesteller
 07.11.2014, 07:00

ähm...du meinst wohl eher, es wäre Arbeitsverweigerung, wenn man nicht hin geht, oder? leicht-verwirrt