Umkleidezeit Arbeit

10 Antworten

https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anziehen-von-berufskleidung-gehort-zur-arbeitszeit-37349/

Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gehört die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit.

Nur müsste man jetzt mit dem Chef klären, ob diese zusätzlich anfällt, also in Form von Überstunden, oder in der regelarbeitszeit

Familiengerd  25.01.2015, 12:46
Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gehört die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit.

Das ist zwar richtig, reicht alleine aber noch nicht aus: weitere Voraussetzung ist, dass ein Anlegen von Berufskleidung zu Hause nicht möglich ist, weil das Tragen außerhalb der Arbeitsstätte nicht erlaubt wird

faiblesse  25.01.2015, 12:48

Hast recht, aber das hat die Fragenstellerin ja auch geschrieben Dass sie mit den Klamotten nicht raus darf.

Es ist so, das das Umziehen nicht zur Arbeitszeit gehört. Sprich vor der Anfangszeit umziehen und das gleiche gildet auch Abends nach der Arbeit erst Umziehen. Es steht einem also KEINE Zeit zum Umziehen zu.Das geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.

faiblesse  24.01.2015, 23:06

falsch. Dazu gibt es Urteile, ist es angeordnet ist die umkleidezeit sehr wohl Arbeitszeit

das Umziehen von Arbeitskleidung gehört nicht zur Arbeitszeit..

Wenn die Arbeit um 07:00 Uhr anfängt, hast du auch um 7 Uhr am Arbeitsplatz zu erscheinen und nicht umzuziehen.. genauso ist das auch mit Feierabend.. wenn um 16 Uhr Feierabend ist, ist um 16 Uhr Feierabend und dann darfst den Arbeitsplatz verlassen um dich umzuziehen

DracoSodalis  24.01.2015, 23:01

Wenn natürlich Gleitzeit besteht, kannst du natürlich auch früher anfangen, damit du dann pünktlich rauskommst und du auch noch dein Zug erwischst..

Familiengerd  25.01.2015, 12:40

@ DracoSodalis:

das Umziehen von Arbeitskleidung gehört nicht zur Arbeitszeit..

Deine Antwort ist schlicht und einfach falsch, wenn genau die Umstände bestehen, die die Fragestellerin beschreibt: Pflicht zum Tragen von Berufskleidung, keine Möglichkeit sie zu Hause anzulegen, Verbot des Tragens außerhalb der Arbeitsstätte.

Dazu gibt es übrigens einer umfangreiche entsprechende Rechtsprechung!

Nachdem die Antwort mit den bisher meisten DH (2) falsch ist, gebe ich mal meinen Senf dazu:

Umnkleidezeit kann durchaus Arbeitszeit sein, nämlich dann, wenn "wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorschreibt und das Umziehen im Betrieb erfolgen muss°.

Qualle, äh Quelle:

http://www.handwerksblatt.de/handwerk/chef-muss-arbeitsweg-und-umkleiden-bezahlen-0-19741.html

Familiengerd  25.01.2015, 12:43
Nachdem die Antwort mit den bisher meisten DH (2) falsch ist ...

Dass falsche Antworten von Ahnungslosen positiv bewertet werden, ist in diesem Forum doch leider "normal", Eichbaum!