Kann mein Chef den Arbeitsaustritt vorziehen, obwohl ich zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt habe?

7 Antworten

Alle bisherigen Antworten gehen davon aus, dass du deine Kündigung korrekt formuliert hast. Aber in deiner Frage kann ich nicht erkennen, ob das der Fall war oder nicht.

 Was genau hast du denn in deiner Kündigung geschrieben? Hast du eindeutig den 31.03. als Kündigungstermin genannt? Wenn ja, hat sich dein Chef daran zu halten. Hast du nur (sinngemäß) "unter Einhaltung der Kündigungsfrist" geschrieben, ohne ein Datum zu nennen, hast du das Problem, dass deine Kündigung falsch formuliert war. Das wäre dann dir zuzurechnen.

Deshalb bitte mal den genauen Wortlaut deiner Kündigung zitieren.

FrauBaum 
Fragesteller
 08.02.2017, 21:19

Ich habe korrekt gekündigt. Also ordentlich und richtig formuliert. Es geht eindeutig hervor zu wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

DarthMario72  08.02.2017, 22:05
@FrauBaum

Gut, dann hat sich dein AG auch daran zu halten. Kommt dein Lohn für den letzten Monat nicht zu dem sonst üblichen Zeitpunkt, halte dich an den Vorschlag von @hexle2. Bei verspäteter Lohnzahlung kannst du außerdem einen pauschalen Verzugsschaden in Höhe von 40,00 € geltend machen (§ 188 Abs. 5 BGB).

Auch dein Chef muss sich an die Fristen halten.
Wenn er dich freistellt, muss er natürlich weiterhin den vollen Lohn für die Zeit zahlen.
Wenn deiin Chef dich früher loswerden will, muss dein Chef dir natürlich begründet kündigen.
Ansonsten kommt er nicht aus der Nummer raus!

Nein, darf er nicht.

Du hältst doch die Kündigungsfrist ein. Die Kündigungsfrist ist die Zeit die man mindestens vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kündigen muss. Es gibt aber kein Gesetz das besagt, dass man nicht früher kündigen darf.

Wenn Dein Chef Dich jetzt freistellt, muss er Dich bis zum Ende des von Dir angegebenen Beendigungsdatums bezahlen. Du hast alle Fristen eingehalten und er befindet sich jetzt nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Wenn er Dich unwiderruflich freigestellt hat, kann er evtl. noch vorhandene Überstunden und Urlaubsansprüche in die Freistellung einbeziehen. Bei einer widerruflichen Freistellung darf er den Urlaub nicht verrechnen.

Zwingen früher aufzuhören kann Dein Chef Dich nicht. Lass Dich auf nichts ein. Wenn er die letzten Wochen nicht bezahlt, mahne ihn schriftlich ab, fordere ihn unter Fristsetzung zur Zahlung auf und klage notfalls Dein Geld ein.

DarthMario72  08.02.2017, 16:36

Aus der Fragestellung geht nicht hervor, dass die Kündigung korrekt formuliert war. Er sagt zwar, dass er die zwei Monate noch arbeiten wollte, aber er schreibt nicht ob er seine Kündigung auch entsprechend formuliert hat.

Ok gut, danke für die schnellen Antworten. Dies habe ich ihm jedoch auch schon per Brief mitgeteilt. Heute kam dann aber erneut zurück, dass meine Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt und ich daher noch mal nachrechnen soll. Dann werde ich mir wohl rechtlichen Beistand holen müssen. Denn jetzt noch mal mit dem Gleichen darauf zu reagieren, bringt es anscheinend nicht. 

verreisterNutzer  08.02.2017, 16:30

Ein Rechtsbeistand ist zu diesem Zeitpunkt unnötig und kostet Geld.

Halte Dich doch einfach an das, was @Hexle2 geschrieben hat!

Meine Empfehlung: Noch einmal schreiben, Versendung per Einwurf-Einschreiben.

DarthMario72  08.02.2017, 22:07

Die Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass du exakt vier Wochen einzuhalten hast, sondern das ist eine Mindest-Frist.

PeterSchu  09.02.2017, 00:21

"....und ich daher noch mal nachrechnen soll."

Was gibt es da nachzurechnen? Um die Frist einzuhalten, muss man die Kündigung mindestens 4 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses dem Betrieb gegeben haben. Du hast in bester Absicht den Betrieb sogar schon früher informiert. Das ändert aber nichts daran, dass du das von dir gewünschte Ende des Arbeitsverhältnisses selbst wählen darfst.

Erklär doch deinem Chef, dass du nur im Interesse des Betriebs so gehandelt hast, damit er nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Wenn er dagegen so undankbar reagiert und dich auf diese Weise schon früher loswerden will, zeugt das nur davon, dass er keine Ahnung hat. Erfolg wird er dementsprechend auch nicht haben.

Wenn du das so angegeben hast, endet dein Arbeitsverhältnis am 31.1. und bis dahin hat er dich auch zu bezahlen.

Hat er Dir schriftlich, unter Einhaltung der 4Wochenfrist, zum von ihm gewünschten Austrittstermin gekündigt?

Und reden wir hier von deutschem Arbeitsrecht?