Darf ich während einer Freistellung einen 450 Euro Job annehmen?

2 Antworten

das ist nichts anderes als tausende von anderen nebenbeschäftigungen, die viele arbeitnehmer problemlos und in der regel mit wissen ihrer chefs neben ihrem hauptjob ausüben.

nur wenn du mit diesem job deiner firma konkurrenz machen würdest, darf dir dein chef das verbieten. oder (was hier ja nicht zutrifft), du arbeitest in der zeit, in der du dich eigentlich erholen solltest, also z.b. nachts taxi fahren und tagsüber im hauptjob arbeiten.

und schon garnicht das geld aus diesem job auf deine restlichen entgeltansprüche anrechnen.

verreisterNutzer  19.02.2016, 18:54

Grundsätzlich wohl richtig, aber ggf. doch nicht ganz so einfach!

Hier müsste m.E. der Arbeits-/Tarifvertrag dahingehend geprüft werden, ob Vereinbarungen über die Aufnahme bzw. der Genehmigungspflicht einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber geschlossen wurden.

Dieser vertaglichen Pflicht müsste man (streng genommen) nachkommen.

noname68  19.02.2016, 18:56
@verreisterNutzer

richtig, aber solche vereinbarungen sind doch eher die ausnahme und in individuellen arbeitsverträgen so gut wie nie enthalten (zumindest für einfache mitarbeiter - führungskräfte haben in der regel sogar wettbewerbsverbote)

verreisterNutzer  19.02.2016, 19:11
@noname68

Das ist genau umgekehrt!

Früher war es die Ausnahme, heute steht es (wegen der Haftung des Arbeitgebers zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge) in fast jedem Arbeitsvertrag.

Die ausführlichen HIntergründe spare ich mir an dieser Stelle, da sie "zu Hauf" im Internet nachzulesen sind.

noname68  19.02.2016, 19:16
@verreisterNutzer

irgendwie reden wir aneinander vorbei. es gibt genügend präzedenzfälle, bei denen das pauschale verbot von nebentätigkeiten in arbeitsverträgen vom gericht gekippt wurde und nur in begründeten fällen zulässig ist. was ich in meiner freizeit mache, geht den arbeitgeber nur ein klein wenig an.

und ei einem minijob als nebenbeschäftigung spielt die abführung der arbeitgeberbeiträge überhaupt keine rolle, das hat eigentlich mit der frage der zulässigkeit von nebentätigkeiten so viel zu tun wie tag und nacht.

verreisterNutzer  19.02.2016, 19:52
@noname68

Das stimmt in diesem Fall. Mein Hinweis bezog sich auf die Gesamtproblematik der Nebenbeschäftigungen.

Trotzdem müsste man die vertraglichen Vereinbarungen (so vorhanden) einhalten.

Dein Vertrag endet (mit Fortzahlung) am 31.3.16.

Wenn Du am 1.3.16 einen anderen AG findest - dann fang dort an.