Darf AG Kündigung vorziehen?

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Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, was ich vermute, kannst Du Deine Kündigung wie geplant abgeben.

Du schreibst ja in der Kündigung, dass Du zum 31. Januar kündigst. Du hältst die Kündigungsfrist ein und machst damit alles richtig.

Wo Deine Kollegin eine "rückwirkende Anerkennung (was soll das denn sein) her nimmt, erschließt sich mir nicht.

Dein AG kann keinen anderen als den von Dir gewählten Kündigungstermin als Austrittsdatum nehmen und die Möglichkeit einer "Gegenkündigung" wäre nur während der Probezeit möglich.

Hexle2  12.01.2017, 05:09

Danke fürs Sternchen

warte immer so lange wie möglich...dann schriftlich kündigen...

Wenn du in deine Kündigung reinschreibst, dass du zum soundsovielten kündigst, dann hat dein Chef dich bis dorthin zu beschäftigen, außer du klaust vorher eine goldene Büroklammer.

Nein, wenn du in die Kündigung das Datum, zu dem du kündigst, reinschreibst, gibt es daran nichts zu deuteln. Eine solche Kündigung muss er auch nicht anerkennen, es ist ein einseitiger Rechtsakt von dir.

Schreibe also: Hiermit kündige ich den Arbeitsvertrag vom xx.xx.xx (Datum der Unterzeichnung des AV) fristgemäß zum 31.01.2016.

Wenn du noch sicherer gehen willst, dann gib die Kündigung frühestens am 16.12.15 ab.

Rückwirkend gibt es gar nichts. Wenn der Chef glaubt, dich rückwirkend zum 15.12. zu kündigen, wird ihn das einiges kosten.