Kann Kündigung vom Vorbesitzer übernommen werden?

9 Antworten

.... eine Kündigung dieser Art hat sich erledigt mit dem >Plan zu verkaufen. Wann verkauft wird, ist meist egal.

1. Durch den Verkauf liegt kein Eigenbedarf des alten Vermieters mehr vor und damit ist die Kündigung hinfällig.

2. Nur weil die Kündigung durch Wegfall des Eigenbedarfes hinfällig ist, wird dadurch der Mietvertrag nicht unwirksam.

3. Ja, ihr müsstet, sofern ihr einen Grund habt, der Mieterin erneut kündigen und zwar mit der nach Wohndauer gestaffelten Kündigungsfrist.  Eine sofortige Räumungsklage ist nicht möglich.

Eine Kündigung sollte genau so wirksam sein,wie ein Bestehender Mietvertrag den Ihr ja auch übernehmen müsst.

ChristianLE  18.08.2017, 13:38

Allein aus der Logik heraus:

Der ehemalige Eigentümer meldet einen Eigenbedarf an, weil er oder der Sohn dort einziehen will, verkauft dann aber das Haus.

Meinst Du nicht, dass der Kündigungsgrund dann weggefallen ist?

Wenn nicht, müsste die Mieterin raus und der Sohn des ehemaligen Eigentümers rein.

Bitte nur antworten, wenn man vom Thema Ahnung hat. Es ist nicht das erste Mal, dass Du bei einer mietrechtlichen Frage absolut daneben liegst.

Wippich  18.08.2017, 13:48
@ChristianLE

Aber aus der Logik hätte der Mieter schon längst weg sein müssen.Und wann ich Antworte musst Du schon mir überlassen.

Renick  18.08.2017, 15:00
@ChristianLE

Der Verkauf ist noch nicht erfolgt hat der Fragesteller gesagt.

ChristianLE  18.08.2017, 15:25
@Wippich

Aber aus der Logik hätte der Mieter schon längst weg sein müssen.

 

Warum? Das Thema hatten wir erst vor ein paar Tagen. Nur weil ein Vermieter eine Kündigung ausspricht, muss diese nicht automatisch wirksam sein.

Das hast Du beim letzten mal schon nicht verstanden.

Folgendes Szenario: ich bin dein Vermieter und kündige Dir wegen Eigenbedarf. Gleichzeitig teile ich Dir aber mit, dass ich gar nicht einziehen werde, sondern die Hütte verkaufe. Wenn Du dann schon ausgezogen bist, kann ich einen höheren Verkaufspreis verlangen.

Ziehst Du dann trotzdem ganz brav aus, auch wenn die Wohnung vielleicht schon 20 Jahre oder mehr deinen Lebensmittelpunkt darstellt?

Der Mieter muss erst dann raus, wenn ein Richter so urteilt.

Und wann ich Antworte musst Du schon mir überlassen.

 

Es sollte Sinn und Zweck sein, dass der Fragesteller hier korrekte Antworten erhält. Was soll er denn mit einer solch falschen Antwort anstellen?

ihr müsst eine neue Kündigung schreiben aber erst nach 3 Monaten wen ihr der neue Besitzer seit und steht offiziell im Grundbuch drin ab dann aber nur wen ihr wollt   es fragt sich nur warum weshalb der Vorbesitzer eine Mieterin raus haben wollt ( Gründe )

Der Vorbesitzer kündigte vor ca 6 Monaten bereits eine Mieterin, aufgrund von Eigenbedarf, da sein Sohn diese Wohnung beziehen soll.

 

Der Grund für die Eigenbedarfskündigung ist aber hinfällig geworden, da der Sohn die Wohnung nun doch nicht beziehen will, bzw. das Haus an Euch verkauft wird.

Folglich ist der Mietvertrag auch weiterhin wirksam.

was ja eigentlich bedeutet, dass sie schon längst nicht mehr hier wohnt und keinen entsprechenden Mietvertrag mehr am laufen hat.

 

Nur weil ein Vermieter eine Kündigung ausspricht, heißt das nicht, dass der Mietvertrag automatisch unwirksam wird.

Ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, entscheidet im Zweifel ein Richter.

Hier war sie nicht rechtmäßig.

Müssen wir nun erneut eine Kündigung inkl. 3 Monate frist aussprechen

 

Woher wollt Ihr Wissen, dass die Frist 3 Monate beträgt? Ihr kennt den Mietvertrag? Je nach Dauer des Mietverhältnisses kann die Kündigungsfrist auch 9 Monate betragen. Im seltenen Fall kann es auch sein, dass eine Kündigung gar nicht möglich ist.

schelm1  18.08.2017, 14:58

...bei Uraltverträgen ggfs. sogar 12 Monate!