Gibt es bei dringendem Eigenbedarf eine Möglichkeit die Mieterin schneller rauazubekommen?

11 Antworten

Du kanst der Mieterin Geld anbieten, wenn sie binnen X Tagen auszieht. Andere Wege gibt es nicht - und einlassen muss sie sich darauf auch nicht.

NB.: Es ist zudem gar nicht sicher, dass die Mieterin fristgemäß auszieht. Legt sie gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch ein, musst du notfalls eine Räumungsklage anstrengen. Das dauert locker 1 Jahr.

HarryXXX  20.05.2022, 12:26

Davon abgesehen sind 6 Monate nicht unfair.

Das geht nur in einem Auflösungsvertrag, bei dem beide zustimmen

Mich würde mal interessieren warum es auf einmal so pressiert.

Aber nein, wenn sie nicht vorher rauswill (und kann) dann geht das nicht.

Klar, die Frist MUSS von ihr dann nicht eingehalten werden. Ihr könntet zum Beispiel imbeiseiteigen einvernehmen sagen: in 2 Wochen bin ich draußen. Zumindest in der theorie. In der Praxis kann das aber auch so aussehen dass sie sich schlicht weigert. Dann wäre eine Räumungsklage nötig. Und die kann sich ziehen.

Die Fristen für Eigenbedarf gibt es ja nicht. weil man den Eigentümer schikanieren will. Auch der jetzige Mieter muss ja erst einmal eine Wohnung finden und DANN den Umzug organisieren.

Aber als Vermieter weiß man das schließlich, wenn man eine Wohnung vermietet.