Kann ich von Gewerbe zu Kleingewerbe wechseln!?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe ein gewerbe angemeldet, Nun bin ich ja auch Umsatzsteuerpflichtig mit einem Gewerbe!
Mir wurde heute gesagt das wenn ich unter 17.500 Euro im Jahr bleibe ist das ein Kleingewerbe, habe aber ein "normales Gewerbe" angemeldet
Da wir ja jetzt schon Juni haben und meine Gewerbe seit Mai angemeldet ist weiss ich, dass ich in diesem Jahr nicht mehr über 17.500 Euro kommen werde !
Die Frage : Kann ich mein Gewerbe zu einem Nebengewerbe umschreiben lassen, und erst dann wieder zu einem Gewerbe schreiben lassen wenn ich weiss das ich über die 17.500 im Jahr verdiene ?
4 Antworten
Die Werte sind auf den Monat zu rechnen. Also der im Dezember eröffnet kann nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Auch wenn er "nur" 16.000 € einnimmt.
Hast Du bereits Rechnungen geschrieben und darin irgendwas mit Umsatzsteuer geschrieben?
Hast Du den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt bekommen und ausgefüllt zurück geschickt?
Mit den Antworten auf zum Steuerberater. Inwieweit Du bindend zur Umsatzsteuer optiert hast. Allerdings ist es auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Liquidität ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder nicht. Gehe doch einfach mal auf meinen Blog. Hab da jetzt irgendwann einen Artikel geschrieben, wo es genau um die Entscheidung geht. Warum man sich für was entscheiden könnte. www.d-dh.de
Wichtig ist Deine Einschätzung zu Beginn Deiner gewerblichen Tätigkeit. Wenn Du da davon ausgegangen bist, dass Dein auf's Kalenderjahr hochgerechneter voraussichtlicher Umsatz 2012 mehr als 17.500 betragen sollte, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Beispiel: Du bist von 15.000 ausgegangen, von Mai bis Dezember. Das wären auf's Jahr hochgerechnet 22.500. Auch wenn sich jetzt rausstellt, dass Du keine 10.000 erreichen wirst, dann ist es jetzt zu spät.
Solltest Du aber von Anfang an von einem niedrigeren Umsatz ausgegangen sein, dann ist es wichtig, dass Du bisher keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Dazu hast Du leider keine Informationen gegeben.
Ein Kleingewerbe wird nicht angemeldet, nur ein Gewerbe. Du kannst nur in dem Fragebogen, den du nach Anmeldung vom Finanzamt erhältst, das Kreuz an der richtigen Stelle machen, um die Steuererleichterung in Anspruch zu nehmen. Hast du den Fragebogen schon bekommen und ausgefüllt? Hat du schon Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer erstellt?
Geh mit all Deinen Unterlagen zum Steuerberater und laß Dich beraten, evtl. auch gleich entsprechende Anträge in Auftrag geben.