Kann ich mich auf Stellenbeschreibung berufen?
Mein AG möchte mich in einer anderen Tätigkeiten beschäftigen (ohne neuen AV). In meinem AV steht nichts weiter drin, außer der Bereich in dem ich arbeite. Jedoch habe ich ein Extraformular (Stellenbeschreibung), wo meine Tätigkeiten genau beschrieben sind und dazu gehört nicht die neue Tätigkeit. Kann ich mich darauf berufen?
2 Antworten
Dass im Arbeitsvertrag kein Bezug auf eine konkrete Stellenbeschreibung genommen wird, ist absolut normal.
Stellenbeschreibungen dienen (vereinfacht gesagt) der innerbetrieblichen Organisation, und können jederzeit neuen Erfordernissen angepasst oder sogar abgeschafft werden. Der Trend geht übrigens tatsächlich dahin, dieses Instrument nicht mehr zu nutzen.
Insofern kannst Du Dich arbeitsrechtlich leider nicht auf eine Stellenbeschreibung berufen. Hier gilt (auch in einem evtl. Streitfall) vielmehr das Prinzip der Zumutbarkeit, d.h. man kann Dir (bei gleichem Gehalt) eine solche Tätigkeit zuweisen, die Deiner Ausbildung bzw. Deiner Berufsbezeichnung entspricht, und die bei den Tätigkeiten demjenigen Titel entspricht, mit dem Du eingestellt worden bist.
Beispiel: Einen Finanzbuchhalter wird man nicht unbedingt in die Registratur stecken können, einen kaufmännischen Angestellten schon.
Fazit: Je allgemeiner die Bezeichnungen in den Arbeitsverträgen, desto größer der Spielraum für den Arbeitgeber.
Hallo VaSa9128
Das Extraformular das deine Tätigkeiten beschreibt ist für den Arbeitgeber relevant.
Eine Umdisponierung die Dich benachteiligt ist nicht zulässig.
Gruß Ralf
Drohungen fallen unter Beeinflussung und sind nicht zulässig.Kurz gesagt:Solche Arbeitgeber setzen Ihr Unternehmen vor die Wand.Genauer gesagt:Die gehen Pleite.Ob Du den Vertrag unterschreibst oder nicht:Arbeitslos wirst Du eh.
Was ist aber, wenn der Chef den Vertrag dann umschreiben will und ich mich weigere den neuen zu unterschreiben? Droht mir dann die Kündigung?