Wie beschreibe ich meine Tätigkeiten als Grafik-Designerin am besten, damit mich das Finanzamt zu den Freien Berufen zählt?

2 Antworten

Dem Finazamt geht es nicht darum, was du als Garfik Designer genau machst sondern wie du damit Geld verdienen möchtest. Das Finanzamt möcht von vornherein eine Scheinselbständigkeit ausschliessen. Da gibt es Kriterien, an die man sich halten muss. Z.B. wechselnde Auftraggeber. Zudem gibt es eine (grobe) Liste, was unter Freiberufler fällt. Die sog. "Katalogberufe".

"Entscheidend ist für die Einstufung nicht, wie Sie sich bzw. Ihre
Tätigkeit bezeichnen, sondern was Sie tatsächlich tun. Ein- und derselbe
Beruf kann freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten umfassen. Die
Abgrenzung ist für Normalsterbliche oft schwer nachvollziehbar -
Programmierer von "Trivialsoftware" gelten etwa als Gewerbetreibende.
Entsprechend häufig beschäftigen solche Streitfälle die Finanzgerichte."

Qelle: https://www.akademie.de/wissen/gewerbe-oder-freiberufler

arualaura 
Fragesteller
 05.08.2016, 16:31

In dem Schreiben steht, dass für eine freiberufliche Tätigkeit eigenschöpferische Leistungen vollbracht werden müssen und ich diese beschreiben soll. Der Beruf Grafik-Design ist nämlich kein Katalogberuf :/

janfred1401  05.08.2016, 17:08
@arualaura

Ja. Viele Berufe gerade im IT Bereich sind nicht aufgeführt. Ich persönlich hatte auch mal das Vergnügen, dass das Finanzamt bei mir geprüft hat, ob es sich bei meiner damaligen Tätigkeit als Bauberater um gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Nachdem ich Vor - und evtl. Nachteile verglichen habe, bin ich weiteren Diskussionen und "Verhandlungen" mit dem Finanzamt aus dem Weg gegangen und habe ein Gewerbe angemeldet. Die Unterschiede (in erster Linie aus finanzieller Sicht) waren zu gering.

janfred1401  05.08.2016, 17:20
@janfred1401

In deinem Fall, wird das Finanzamt bestimmt vorbringen, dass man als Grafik Designer die Ideen eines Kunden digital umsetzt und somit eher nichts eigenes kreiert. Es gibt doch bestimmt auch Freiberufler-Foren. Da würdest du mehr erfahren. Aber letztendlich sind die Entscheidungen bestimmt von Finanzamt zu Finanzamt sehr verscheiden.Bzw sogar innerhalb deines Finanzamtes von dem Verständnis des Sachbearbeiters abhängig.

Ich bin beim Finanzamt tätig.  Das Finanzamt will prüfen, ob deine  Tätigkeit zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) führt oder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Das kann das Finanzamt nur, wenn es von dir die gewünschten Informationen erhält. Denn die Tätigkeit als Grafik-Designer kann sowohl selbständig (§ 18 EStG) als auch gewerblich (§15 EStG) ausgeübt werden. Auf Einzelheiten will ich hier nicht eingehen. Kläre das mit deinem Finanzamt. Hintergrund: Ist die Tätigkeit als gewerblich zu qualifizieren, fällt noch Gewerbesteuer an.