kann ich jemanden anzeigen, der fotos von mir per e-mail, bluethoot u.s.w, weiterschickt?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, sie kann ihn anzeigen - und hoffentlich lernen ein paar Menschen was aus der Geschichte. Als wenn man solche Bilder mal eben im Netz verschicken sollte.... kopfschüttel.

Nein, nicht wirklich. Sie hat selbst Schuld. Wieso war sie denn nur so dämlich? Es wird immer wieder bis zum Erbrechen darauf hingewiesen, dass man keine Bilder, Texte oder sonst etwas im Internet hochladen soll, was einem peinlich sein oder sonstwie schaden könnte. Ich meine, sie kann ihn vermutlich anzeigen, wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, aber ob es was bringt ist etwas anderes.

Ja kannst du, wenn du das nachweisen kannst!!!!!!!!!!

Wenn er keine Erlaubnis von dir eingeholt hat,dann ja!

Entgegen der hier verbreiteten Meinung ist die Weitergabe nur dann strafbar, wenn das Foto in einer Wohnung, einer Umkleidekabine oder einem anderen besonders geschützten Lebensbereich aufgenommen wurde. Die Weitergabe an sich ist nämlich noch kein "Veröffentlichen" im Sinne des Gesetzes.