Kann eine Klosterschwester/ Ordensfrau Erblasserin sein?

5 Antworten

Ordensfdrauen deutscher Staatsangehörigkeit stehen m.E. nicht außerhalb des BGB und können deshalb grundsätzlich Erblasserinnen sein. Ich nehme allerdings an, dass Ordensfrauen beim Eintritt in das Kloster ihr Eigentum an den Orden übertragen und/oder zugestehen müssen, dass ihr Eigentum mit ihrem Tod dem Orden zufällt. Möglicherweise gibt es dazu Regeln im Reichskonkordat zwischen Vatikan und dem (früheren) Deutschen Reich, das wohl auich für die Bundesrepublik noch gilt.

Auch wenn die meisten christlichen Orden dem Lebensstil Jesu folgend Besitzlosigkeit als Grundvoraussetzung für den Beitritt ansehen, denmach auch kein Nachlasswert mehr vorhanden wäre, vielmehr alles vom Konvent bezahlt und geteilt wird, muss das nun nicht in jedem Fall so sein.

G imager761

Ich kenne eine Ordensfrau,die Jahre nach ihrem Eintritt in den Orden von ihren Eltern geerbt hat.sie hat einen Teil davon ihrem Bruder und etwas ihrem Neffen gegeben und der Rest ging ans Kloster. Vielleicht liegt es auch an verschiedenen Orden,wie man das handhabt.

Man darf keinen haben (zumindestens früher)

nein,der besitz geht an den orden!

RobertWeemeyer  15.02.2013, 11:00

Allerdings nicht automatisch. Es ist jedoch üblich, dass jede Ordensschwester ein Testament zugunsten des Klosters schreibt und bei der Klosterleitung hinterlegt.