Testament und die Schulden an den Nachbarn vererbt? ist das legal?

5 Antworten

Schulden bzw. Nachlassverbindlichkeiten fallen, genau wie alles andere, im Todeszeitpunkt im Rahmen der gesamtrechtsnachfolge an die Erben, also die, die im Testament benannt werden oder, so keines Vorhanden ist, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge erben.

Für die Erben oder den Erben, der die Verbindlichkeiten nicht haben will bietet sich allerdings immer die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen... wobei er dabei dann natürlich auch die Vermögenswerte nicht erbt

Es hört sich so an, als ob der Besitz an bestimmte Leute geht und die Schulden auch an eine bestimmte Person.

Das geht so wohl nicht so einfach. Du kannst nicht sagen, mein Haus vermache ich dem Paul und meine Schulden vermache ich dem Peter. Bzw. wenn du das so machst, wird Peter das Erbe ausschlagen und Paul erbt alles, Haus und Schulden.

Auch wenn aller Besitz vor dem Todesfall verteilt wurde und nur noch Schulden vorhanden sind, wird der Besitz 10 Jahre lang dem Erbe zugerechnet (bzw. anteilig zugerechnet).

Ja Schulden sind vererbbar.

Beispiel : jemand hat 100.000€ Schulden. Eine Person nimmt das Erbe an. Demzufolge muss diese Person dann für die Schulden aufkommen.

Deshalb kann jeder erbberechtigter selbst entscheiden ob das Erbe angenommen wird oder abgelehnt wird.

ein Erbe kann man ausschlagen

man kann Vermögen sowie Schulden erben

Man muss ein Erbe nicht annehmen