Kann ein Makler von einer mit mir mündlich und schriftl. (kein Vertrag) verhandelten Kaufzusage zurücktreten und die ETW einem höher bietenden verkaufen?

5 Antworten

Der Makler ist ja lediglich "Vermittler". Er nimmt dem Eigentümer gewisse Tätigkeiten ab, wie z. B. Interessenten die Wohnung zu zeigen und so weiter.

Wer am Ende den Zuschlag bekommt entscheidet der Eigentümer selbst.

Der Makler verdient natürlich mehr, wenn die Wohnung teurer verkauft wird und wenn er Interessenten an der Angel hat, die mehr zahlen (wollen), dann sind die interessanter für ihn.

Wenn für Euch der Einsatz eines Statikers wichtig war um zu entscheiden, ob ihr am Kauf der Wohnung interessiert seid oder nicht, dann ist es doch Eure Entscheidung gewesen, diesen kostenpflichtig zu beauftragen.

Aber selbstverständlich kann der Makler die Interessen seines Auftaggebers wahren!

Ihnen steht es frei, diese Interessenslage durch ein kräftiges Mehrgebot zu Ihren Gunsten zu verkehren.

Immerhin hängt auch das Provisionswohl des Makler vom letztlich beurkundeten Kaufpreis ab.


Der Makler ist in Deutschland kein Interessenvertreter des Käufers, sondern ein Vermittler. Er geht mit beiden Seiten einen Vertrag ein. Er kann nicht nur, sondern im Rahmen eines Alleinauftrags muss er sogar dem Verkäufer jedes Angebot mitteilen.

Dieser entscheidet letztlich. Dass er die Gelegenheit zur Erhöhung des Angebots gibt, ist sehr fair.

Ein seriöser Makler macht allerdings auch nicht jedes Gepokere mit. Denn ein sicherer und sauberer Abschluss steht doch im Interesse aller Beteiligten im Vordergrund.

Der Makler ist nur Vermittler. Wenn der Verkäufer sich für einen anderen Interessenten entscheidet, dann kann auch der beste Makler nichts machen. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Makler eine schriftliche Kaufzusage abgibt, da er nicht entscheidet, an wen die Wohnung verkauft wird.

Petronella2 
Fragesteller
 04.08.2016, 10:14

Die Zusage des Maklers wurde natürlich in Absprache mit dem Verkäufer erteilt. Der Verkäufer war auch bereit, die Kosten für den Statiker mit uns zu teilen, da wir ihm zugesichert haben, dass dann dem Kauf der Wohnung nichts mehr im Wege steht. Der VK-Preis war auch verhandelt und von beiden Parteien akzeptiert worden.

TrudiMeier  04.08.2016, 10:17
@Petronella2

Und der Verkäufer hat diese Kaufzusage ebenfalls unterschrieben?

Petronella2 
Fragesteller
 04.08.2016, 10:22
@TrudiMeier

Nein, unterschrieben wurde eben gar nichts. Und das scheint ja dann wohl auch das Problem zu sein.

TrudiMeier  04.08.2016, 10:27
@Petronella2

Kann ein Makler von einer mündlich und schriftlich (kein Vertrag) verhandelten Kaufzusage zurücktreten und die ETW einem höher bietenden verkaufen?

Was hast du denn dann schriftlich vorliegen? Eine email vom Makler?

Petronella2 
Fragesteller
 04.08.2016, 10:41
@TrudiMeier

Ganz neue Situation: So eben schreibt der Makler, dass er nochmal mit dem Verkäufer gesprochen hätte. Angeblich wäre dieser jetzt bereit zu dem verhandelten Preis zu verkaufen, aber der Makler möchte nun eine höhere Provision haben. Und ich muss mich möglich schnell entscheiden. Das ist doch wohl höchst unseriös, oder ?????

TrudiMeier  04.08.2016, 10:56
@Petronella2

Ich ahnte soetwas schon.  Daher habe ich so explizit nachgefragt. Der Makler hat Anrecht auf eine Courtage abhängig vom tatsächlichen Kaufpreis. Auch Courtage ist kein Wunschkonzert. Ja das ist unseriös. Ich würde mir nun die Mail ausdrucken und damit mal zum Verkäufer gehen. Ob der weiß, was der Makler da so alles macht? 

schelm1  04.08.2016, 11:23
@Petronella2


der Makler möchte nun eine höhere Provision

Auf dieses schriflich formulierte unseriöse ansinnen des makler sollten Sei nciht eingehen, sondern vielmehr den Verkäufer direkt von dieser "Schweinerei" informieren. Das angebot selber zum vorhverhandelten Preis sollen Sdi losgelöst von der dubiosen Mehrprovison des Makler akzeptieren.

Kommt später dessen Rechnung, widersprechen Sei dem Provisionsbegehren und lassen sich die untreue des Maklers ggfs. gerichtlich attestieren!

Der dürfte aufgrund seines Gebahrens seinen Anspruch verwirkt haben!?!

wenn du irgendwas in schriftlicher form hast das dir den kauf zusagt, muss der makler sich daran halten

TrudiMeier  04.08.2016, 10:08

Der Makler meinetwegen, aber der Verkäufer? Der enscheidet ja letztendlich an wen er verkauft.  Und warum soll ein Verkäufer etwas für 50 € verkaufen, wenn er 500 € kriegen kann? Nur weil der Makler, der nicht Eigentümer ist, vorschnell eine Kaufzusage trifft?

Otilie1  04.08.2016, 11:23
@TrudiMeier

der makler verhandelt im auftrag und wenn der makler zusagt ist das normalerweise bindend- da kann er nicht nach ein paar tagen kommen und sagen: nöö, zu wenig  geld !

TrudiMeier  04.08.2016, 12:22
@Otilie1

Natürlich kann er nicht sagen, "Nö, zuwenig Geld", aber er kann auch nicht einfach eine Wohnung zusagen.  Die Nummer hatte ich nämlich auch schon durch - zwar ging es um Vermietung, aber das dürfte hinsichtlich des Maklergebahrens egal sein.