Maklervertrag ausgelaufen, dennoch Provision?
Folgender Sachverhalt. Vor 14 Monaten habe ich einen Makler beauftragt mein Eigenheim zu verkaufen. Da dies erfolglos blieb, habe ich den Vertrag auslaufen lassen bzw. nicht verlängert. Ich habe mir vom Makler eine Liste der Interessenten geben lassen, damit evtl. gleiche potentielle Käufer den Makler bezahlen, da dieser die Arbeit hatte. Nun habe ich aber eigene Anzeigen geschaltet und einen Käufer gefunden. Dieser Käufer hatte vorher kein Interesse beim Makler hinterlegt oder war ihm bekannt,laut Namensliste. Nun möchte der Makler aber dennoch Provision haben. Der jetzige Köufer ist aber durch meine Inserate erst auf das Haus aufmerksam geworden und hatte keinen Kontakt zum Makler. Dies geschah zudem nach Beendigung des Vertrages. Wie sieht nun die Rechtslage aus?
2 Antworten
Hier müsste der Makler belegbar nachweisen, dass er einen Anspruch auf die Provision hat. Also soll er doch erst mal selbst tätig werden.
Da du die Namensliste besitzt kannst du hier im Rechtsstreit belegen, dass zu diesem Zeitpunkt der Interessent nicht bekannt war.
Zusätzlich hätte er im Falle nur Anspruch auf eine anteilige Provision. Schließlich hätte er bis dahin nur die Akquise eines Interessenten durchgeführt. Nach persönlicher Einschätzung kann es hier höchstens zu einem Vergleich vor Gericht kommen in Höhe einer anteiligen Summe der Provision, jedoch nicht in voller Höhe.
Keinen Cent an dehn Markler ! Nur bei Vertragsabschluß über Ihn ! Mfg.