Maklervertrag ausgelaufen, dennoch Provision?

2 Antworten

Hier müsste der Makler belegbar nachweisen, dass er einen Anspruch auf die Provision hat. Also soll er doch erst mal selbst tätig werden.

Da du die Namensliste besitzt kannst du hier im Rechtsstreit belegen, dass zu diesem Zeitpunkt der Interessent nicht bekannt war.

Zusätzlich hätte er im Falle nur Anspruch auf eine anteilige Provision. Schließlich hätte er bis dahin nur die Akquise eines Interessenten durchgeführt. Nach persönlicher Einschätzung kann es hier höchstens zu einem Vergleich vor Gericht kommen in Höhe einer anteiligen Summe der Provision, jedoch nicht in voller Höhe.

Keinen Cent an dehn Markler ! Nur bei Vertragsabschluß über Ihn ! Mfg.