Jemand will an meine Keller ran?
Ich bin von ca 10 Jahren in meine Mietwohnung gezogen. Und mir würde vom Vermieter 2 große Keller zugewiesen. Nun sind vor 2 Jahen neue Nachbarn eingezogen und mit einmal sind sie scharf auf einen von meinen Kellern. Weil sie nur 2 kleine Keller zugewiesen wurden. Und jetzt wollen sie über den Vermieter gehen. Kann mich der Vermieter zwingen einen von meinen Kellen dazugeben. ( In der Nachtbar Wohnung haben vorher schon 2 Mieter gewohnt.)
6 Antworten
Kann mich der Vermieter zwingen einen von meinen Kellen dazugeben.
Das kommt darauf an, aber ich vermute ja: Denn i. d. R. sind dir nicht zwei bestimmte, genau gekennzeichnete Abteile mietvertraglich zugewiesen. Dann kann der Vermieter aber eben einen Keller tauschen: Jeder bekäme einen großen und einen kleinen, hätte damit also immer noch 2 wie vereinbart :-(
G imager761
Ich würde einen Fachmann fragen. Aber ich denke nicht, daß ein Vermieter nach 10 Jahren einfach die Kellerräume neu aufteilen darf. Zumal ja die Vormieter sich auch nicht beklagt hatten.
Was steht in deinem Mietvertrag? Sind da 2 Keller genannt? Dann stehen die Dir auch zu, so lange der Vertrag gültig ist. Natürlich könnte der Vermieter Dir einen anderen Mietvertrag vorlegen, den musst Du aber nicht unterschreiben... Oder er Kündigt deinen Vertrag, da Du aber schon so lange dort wohnst hast Du eine lange Kündigungsfrist. Ich würde mir keine unnötigen Gedaken machen. Zwingen kann er Dich nicht, im Zweifelsfall wende Dich an den Mieterschutzbund.
Was steht in deinem Mietvertrag? Sind da 2 Keller genannt? Dann stehen die Dir auch zu, so lange der Vertrag gültig ist.
Das siehst du falsch: Gerade wenn da nur "2 Keller" stünde, sind es gerade nicht die beiden großen :-O
Da kann der VM genausogut nur einen großen überlassen und nunmher nur noch den kleinen neu zuweisen :-)
Eine zustimmungspflichtige Mietvertragsänderung wäre es nur dann, wenn dem Altmieter "Abteil 2 und 5" als die beiden großen ausdrücklich mietvertraglich zugesichert wären und es nun für den Neumieter geändert werden sollte :-)
Nur wenn Dir mietvertraglich exakt die beiden großen Keller zugesichert wurden hast Du darauf einen Anspruch. Ansonsten kann eine mündliche Zusage des Vermieters jederzeit zurückgenommen werden - auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen.
Nein. Aber wenn er die Miete drastisch senkt, wäre das ja eventuell eine Option.