Darf der Vermieter unsere Kellertüre entfernen, damit er und weitere Personen jederzeit an die Gasabsperreinrichtung drankönnen?

5 Antworten

Der Vermieter verbietet uns, unseren vorderen Keller abzuschließen. Er
begründet das damit, dass er und jegliche Personen wie Handwerker,
Ableser, Monteure, Wartungsdienste (und was ihm sonst noch einfällt)
absolut jederzeit freien Zugang zum Keller haben müssten

Da hat er recht: Euch ist es untersgt, den jederzeitigen Zugang Befugter zu diesen Einrichtungen zu unterbinden :-O

Für dieses Zugangsrecht des Eigentümers gibt es nur zwei Lösungen: Entweder ihr verseht die vordere Kellertür mit einem Schloß, über den der Vermieter und seine Befugten über ausreichende Schlüssel verfügen oder ihr schafft mit Zustimmung des Vermieters und auf eigenen Kosten eine zusätzliche Trennwand mit Tür, die euren Waschmaschinenplatz von den Hausanschlüssen trennt, den ihr abschließen könnt.

Nun kann jeder - absolut jeder - zu jederzeit in unseren Keller. Der Vermieter und sämtliche Handwerker

sind gerade nicht "absolut jeder", sondern Berechtigte :-O

Und das ihr seiner ausdrücklichen Aufforderung, die Hausanschlüsse im vorderen Keller jederzeit zugänglich zu halten, trotzig nicht nachgekommen seit und ihm keine andere Wahl die Wahl gelassen habt, die Tür zu entfernen,  habt ihr nur selbst verursacht :-O

Wir haben recherchiert, dass es eben ganz und gar nicht "in Ordnung"
ist, dass der Gas-Hauptabsperrhahn nun ohne weiteres für Jedermann
zugänglich ist

Das ist falsch: Jeder Besucher, Polizist, Rettungssanitäter oder Angestellter des Notdienstes der Stadtwerke muss den erwartbar im Keller liegenden Gasabsperrhahn hinter der Hausanschlussleitung unverzüglich schliessen können, wenn er verdächtigen Geruch bemerkt. Und sich nicht erst durchfragen, wer ihn da bitte mal ranlassen könnte, nur weil ihr Sorge um euer Eigentum habt :-O.

Der Vermieter und sämtliche Handwerker kommen n unseren Hausflur

Inwiefern ist es euer Hausflur, wenn euch Kellerabteile vermietet sind ?

G imager761



Der Zugang zum ersten Keller mit Zähler und Absperrhahn für Gas muss in der Tat zugänglich sein. Ihr hättet das im Vorfeld durch eine Aushändigung eines Zweit-Schlüssels an die "berechtigten" Personen regeln können.

Jetzt bleibt euch nur halt noch die Möglichkeit den zweiten Keller abzuschließen.

der Hausanschluss muss jederzeit zugänglich sein, dort befindet sich nämlich auch der Hauptabsteller.

dieser Raum soll vor unbefugtem Zutritt verschlossen sein.

Das ist selbstverständlich richtig, aber der Besitzer ist ebenfalls BEFUGT so gesehen. Wenn Gefahr in Verzug ist, dann muss er einschreiten können um sein Anwesen ggf. zu schützen.

Brand - Überschwemmung - Gasaustritt durch Leitungsbruch oder sonst was.

Mysteriös finde ich es allerdings, dass da JEDER rumtapern kann ...? Das hat mit SICHERHEIT nichts mehr zutun - im Gegenteil eher. Ich würde Albträume kriegen, wenn laufend wildfremde Menschen irgendwo bei mir im Keller rumlaufen würden..!?  Und dann auch noch eine direkte Verbindung zu deinem privaten Bereich sprich Wohnung? Das ist eine Zumutung und muss man nicht hinnehmen. Nötigenfalls klatsche ich da eine Zwischentür hin. Das muss ich dem Vermieter nichteinmal sagen und sämtliche Schlüssel von der Barriere bzw. Tür behalte ich. Zurückbauen könnte er evtl. bei Auszug verlangen, aber das steht ja z.Zt. nicht zur Debatte.

Einfach den 2. Keller abschließen und die Zimmertür, die zum Keller führt sollte man ebenfalls verschließen.

rauchrauch 
Fragesteller
 29.09.2015, 08:57

hallo johnnymcmuff, hast du dasgelesen???:

Im letzten Monat nun hatsich der Vermieter von seinem Handwerker unsere Kellertür aufbrechen lassen,die Kellertüre aus den Angeln gehoben und entfernt!! Nun kann jeder - absolut jeder - zu jederzeit in unseren Keller. Der Vermieter und sämtliche Handwerkerkommen entweder durch den Hinterausgang des Reisebüros in unseren Hausflur und von dort ungehindert in den Keller...

Damit hat sich wohl dein Tipp erledigt, dass wir die Kellertür einfach abschließen sollten!!! Wir hatten bis zum Einbruch die Tür abgeschlossen - der Vermieter hatte den Keller deshalbaufgebrochen und die Tür entfernt!!!

hast du das gelesen???:

Oder die Personen kommen direkt mit dem zurückbehaltenen Schlüssel für die Hauseingangstüre in unserenFlur: von dort kommt dann auch jeder jederzeit in unseren Keller (übrigens auch in unsere Wohnung, da keine weitere Hauseingangstüre vorhanden ist, sondernl ediglich Zimmertüren, die natürllich von uns nicht abgeschossen werden, wenn wir von Raum zu Raum gehen...)

Es führt keine Zimmertür in den Keller. Man kommt aber vom Hausflur problemlos in unsere Wohnräume - weil es zu diesem Räumen keine Wohnungstür, sondern "nur" Zimmertüren gibt. Vom Hausflur gelangt man direkt auf unsere Treppe (Maisonette-Wohnung). Wir bewegen uns von Zimmer zu Zimmer im OG und im DG ohne natürlich zig-Male Türen auf- und abzuschließen.

johnnymcmuff  29.09.2015, 13:41
@rauchrauch

hallo johnnymcmuff, hast du dasgelesen???:

Es ist viel Text, ohne Absatz und sehr unübersichtlich da kann man auch mal was übersehen oder die Zusammenhänge nicht richtig verstehen.

Wäre Dein Beitrag übersichtlicher, dann müssten wir jetzt nicht diskutieren.  :-)

Im letzten Monat nun hatsich derVermieter von seinem Handwerker unsere Kellertür aufbrechen lassen,dieKellertüre aus den Angeln gehoben und entfernt!! Nun kann jeder - absolut jeder- zu jederzeit in unseren Keller.

Ich hatte das so verstanden, das es einen Keller gibt (Heizungskeller)der Zugang zu Deinem anderen Keller gibt.

Grundsätzlich hat man erst mal das Recht und die Pflicht, seine Mietsache zu verschließen.

Ich würde da einen Anwalt fragen, welcheMöglichkeiten Du hast.

Oder die Personen kommen direkt mit demzurückbehaltenen Schlüssel für die Hauseingangstüre in unserenFlur: von dortkommt dann auch jeder jederzeit in unseren Keller (übrigens auch in unsereWohnung

Das ist ein Zustand der natürlich dringend geändert werden muss.

Entweder nur Du darfst einen Schlüssel haben oder der Vermieter muss halt dafür sorgen dass niemand unbefugt Deine Mieträume betreten kann.

Ich würde einen Anwalt einschalten.

Oder Du suchst Dir schnellstens einen neue Bleibe.