Ärger mit dem Vermieter wegen Keller

5 Antworten

Handelt es sich um einen fest ummauerten Raum mit einer feuerhemmenden sicher abzuschließenden Tür, geht es dem Vermieter nichts an, was Du alles darin lagerst, sofern es sich um normalen Hausrat handelt und nicht gerade um Kriegswaffen, Rauschgift, Explosivstoffe o. ä Mist.

Um letzteres auf einen Blick erfassen zu können, wäre es für den Vermieter hilfreich, wenn der Keller auch aufgeräumt wäre, aber einen Anspruch darauf hat er nicht.

Etwas anders sieht es aus bei den Holzverschlägen oder mit Metallgittern getrennten Räumen, die man sehr oft in MFH antrifft. Hier ist es wichtig für den Vermieter, kontrollieren zu können, ob nicht etwa leicht brennbares Material gelagert ist, denn hier besteht eine besondere Verantwortung auch für den Vermieter.

Er weiß ja nicht was in den Kisten und so alles drin ist.. Nach dieser Frist will er den Keller nochmal sehen. Meine Frage hier, darf er das? Kann ich in meinem Keller nicht stehen haben was ich möchte? Ps. Es geht um den von mir gemieteten Keller ;)

Auch wenn man den Keller gemietet hat, darf man nicht alles reinstellen was man will.

Der Vermieter darf auch die Kelleräume besichtigen. z.B. um festzustellen ob elicht brennbare Stoffe dort gelagert sind.

MfG

Johnnymcmuff

Das darf er Dir nicht vor schreiben.

Grundsätzlich hast Du das Recht, Wohnung und Keller vertragsgemäß nutzen zu dürfen. Die Lagerung von Kartons sowie Möbeln im Keller liegt durchaus im Rahmen einer normalen (vertragsgemäßen) Nutzung. Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn Du hier Dein Moped mit etlichen Benzinkanistern und Öldosen unterbringen würdest .....

Wieso besichtigt Dein Vermieter Deine Wohnung? Hatte ich noch nie.

Klar kannst Du im Keller aufbewahren, was Du willst (vielleicht nicht gerade brennbare Flüssigkeiten)- das geht den Vermieter nichts an.