Ist es verboten vor einem Parkverbotsschild und 5 Meter hinter der Kreuzung zu parken?

12 Antworten

(mündliche ) Auskünfte beim Ordnungsamt sind da nicht relevant.

Aber wenn es da keinen anderen Gründe für ein Parkverbot gibt (zb abgesenkter Bordstein, Siehe § 12 StVO) darf Mannes parken.

auf dem Strafzettel steht doch bestimmt eine Rechtsbelehrung? Kann man da noch wiederspruch einlegen oder wurde das hier wegen Bürokratie Abbau abgeschafft? Dann müsste man notfalls gleich klagen

Wenn das Auto tatsächlich so steht wie in der Skizze, dann ist es verboten, und zwar deshalb, weil das Auto auf dem Gehweg steht und das immer verboten ist, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.,

Auf der Fahrbahn daneben wäre es erlaubt, wenn eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt.

Ninelpienelx 
Fragesteller
 04.02.2020, 08:32

Hm, das leuchtet ein, ist nur noch die Frage, warum mir die beiden netten Personen vom Ordnungsamt nicht sagen konnten.

sebastianla  04.02.2020, 08:33
@Ninelpienelx

Wenn du einen Strafzettel bekommen hast, dann muss da ja ein Tatvorwurf draufstehen. Welcher steht denn drauf?

Was deine vorherige Anfrage beim OA angeht, dann hast du vielleicht nicht verständlich genug beschrieben, wie du vorhattest du parken.

Elizabeth2  04.02.2020, 08:34
@Ninelpienelx

Du stehst auch noch auf dem Bürgersteig? Und direkt dahinter ist ein halteverbot? Die ganze Strasse dahinter ist Halteverbot, wie kommt man dann da drauf, das man sein Auto so nah an die Einmündung stellen darf. Das ist wirklich nett, was du da gemacht hast.

GedankenGruetze  04.02.2020, 08:34
@Ninelpienelx

Hat sich halt wohl einfach vertan. Solls geben. Vllt hat er daran nicht mehr gedacht oder es einfach nicht gewusst. Im besten Fall wärst du ohne Strafzettel davongekommen, aber ich denke, dass die, die Strafzettel verteilen, also beruflich den ganzen Tag mit Verkehrsvergehen zu tun haben, da einfach fitter sind.

Ninelpienelx 
Fragesteller
 04.02.2020, 08:39
@sebastianla

Nein, die Ordnungsamtsfritzen hab ich einmal auf der Straße getroffen auf der ich immer parke, da habe ich sie einfach gefragt und ihnen gezeigt, wie ich parken würde (also so wie oben im Bild dargestellt).

Warum verarscht fühlen??

Du wusstest es doch auch nicht !

Gesteh auch anderen zu mal einen Fehler zu machen oder sich zu irren...

Dann klärt man das sachlich warum du doch ein Ticket bekommen hast....

Vermutlich stehst Du auf dem Gehweg. 5m vom Kreuzunhgsschnittpunkt bist Du weg. Auf der Fahrbahn solltest Du an der Stelle stehen dürfen. Innerhalb der Ortschaft.

Es hat da schon mal Ortstermine mit Maßband gegeben. Habe ich selbst schon mal durch das Thema ;)

Warte mal auf die Verwarnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Problem ist deine falsche Berechnung. EEs zählen 5 Meter AB der Kurve. Nicht deine geradlinige Rechnung des Mittelpunktes.Es sind 5 Meter ab der einen Kurve und 5 meter ab der anderen Kurve. Im Internet findest du Zeichnungen dazu.

Wenn du bereits stehst,und der vorbeigehende Ordnungsfritze das gesagt hat, das es richtig ist, hat er sich vielleicht in die Hände gerieben und gewartet, das du gehst.

Aber vielleicht war was von 5 Metern die Rede, und du hast es falsch verstanden.

Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen einen Abstand bis zu je fünf Metern einhalten. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium.14.01.2020

sebastianla  04.02.2020, 08:34

In der Skizze oben sind die 5 m ab Schnittpunkt der Fahrbahnkanten doch eingehalten. Das Problem war höchstwahrscheinlich das Gehwegparken.

Ninelpienelx 
Fragesteller
 04.02.2020, 08:34

Das wird es sein, danke. Ich habe den Ordnungsfritzen vor einigen Tagen gefragt, als ich in einer korrekten Parklücke stand. Vermutlich hatte dieser keine Ahnung. :(

Elizabeth2  04.02.2020, 08:40
@Ninelpienelx

Gerne noch einmal: die Einzeichnung deiner Schnittpunkte ist falsch!!!! Warum googlest du nicht mal selber: Schnittpunkte Fahrbahnkanten

Die 5 meter gelten sowohl in die eine Richtung, als auch in die andere Richtung. Was du gmacht hast, ist dir Willkürlich mehr Parkraum gezeichnet.

Ich bitte dich jetzt nun wirklich das mal selber zu recherchieren, du glaubst es mir ja einfach nicht und pickst irgendwas raus, was dir passt.

So funktioniert Straßenverkehrsordnung nicht.

Havenari  04.02.2020, 08:57
@Elizabeth2
Gerne noch einmal: die Einzeichnung deiner Schnittpunkte ist falsch!!!!

Dein Unfug wird auch durch multiple Ausrufezeichen nicht richtiger.

Nuhr.

TheBraggart  04.02.2020, 08:39

Hä? Natürlich zählt die Rechnung am Schnittpunkt, so hat er es doch auch eingezeichnet. Steht ja auch in deinem Zitat: "... gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten.." Ist doch genauso wie in dem Bild beschrieben.

Elizabeth2  04.02.2020, 08:41
@TheBraggart

DOkay, der war ungenau. Der Link