Ist es legitim, wenn der Rundfunk, ehemals GEZ, seine Gebühren auch vom Selbstbehalt bei Unterhaltszahlern fordert?

12 Antworten

Ja, wenn man keinen Antrag auf Befreiung gestellt hat, der bewilligt wurde.

daß Armut für den idR Vater droht, weil der Satz des Selbstbehalts ( 880 €uro) noch unter dem Hartz IV Satz oder Bezug liegt.

In diesen Fall kann der Vater Harz 4 beziehen. Unterhalt wirkt nämlich vor der Harz 4 Berechnung, d.h. Unterhalt wird bei der Harz 4 Berechung beim Unterhaltszahler vom Einkommen abgezogen und beim Unterhaltsempfänger als Einkommen gerechnet.

Legitim im Sinne von legal ist es ja

Auch Studenten die vielleicht nur 500 oder 600, - im Monat haben, dafür aber neben einem Vollzeit Studium, lernen und Seminararbeiten schreiben etc noch etliche Stunden arbeiten, müssen davon GEZ Beiträge bezahlen. Ein Bafög Empfänger, der 735,- Bafög geschenkt bekommt muss davon keine GEZ bezahlen.

Eine Familie, in der die Eltern mit ihrem Verdienst 5,- über ihrem rechnerischen Hartz4 Bedarf verdienen müssen GEZ bezahlen und bekommen manche Vergünstigung nicht (z. B. Gez Befreiung), die der an der auf der Couch festgewachsenen Hartz 4 Familie (und natürlich auch der, deren Eltern verzweifelt nach Arbeit suchen) zusteht und haben somit de facto deutlich weniger Geld zur Verfügung als die Hartz 4 Familie

Nicht alles was legal ist, ist auch fair

bachforelle49 
Fragesteller
 14.07.2018, 13:47

danke, aber das zeigt mal wieder, wie komplex der Rundfunkbetrag ist - das geht einfach nicht und ist überreif, daß dies " Dinosaurier"relikt mal anders (ab)geregelt wird - eben gestaffelt, wie zB der Kitabeitrag usw... ist doch heute fast alles digital, da dürfte das ja kein Problem mehr sein... (+ die Studenten tun mir auch leid, " ganz nebenbei " )

KirstenSe  14.07.2018, 13:51
@bachforelle49

Jepp, zu meiner Studi Zeit waren wir noch befreit (unter einer gewissen Einkommensgrenze meine ich)

Die Logik dabei ist, dass "Schulden für Kinder" (aka Unterhalt) als solche nicht bei den Befreiungskriterien für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt wird, ebenso wie alle anderen Schulden/Zahlungsverpflichtungen. Sonst könnte auch jemand, der sein Einfamilienhaus noch abzahlt argumentieren, dass er durch die Raten unter den Selbstbehalt rutscht und daher keine Rundfunkgebühren zahlen muss.

Entweder man hat Anspruch auf eine Leistung, die eine Befreiung auslöst, oder nicht.

bachforelle49 
Fragesteller
 14.07.2018, 13:25

seit wann gibt's  für Schuldner denn einen " Selbstbehalt " (?!) - ist mir neu... das Haus (siehe Beispiel) kannste verkaufen, die oder deine Kinder aber nicht...

Jurius  14.07.2018, 13:31
@bachforelle49

Für Schuldner gibt es den Pfändungsschutzbetrag aus §§ 850 ff. ZPO, bei einem Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtungen sind das aktuell 1.133,80 €. Vom Prinzip her ist das das selbe wie der Selbstbehalt beim Unterhalt.

Jurius  14.07.2018, 13:35
@Jurius

PS: Mit dem "verkaufen" stimmt natürlich... :-) Dann nimm einfach andere Schulden als Beispiel, für die kein Gegenwert (mehr) vorhanden ist