Rundfunkgebühren und Säumniszuschläge?

4 Antworten

Teil 2:

Gestern habe ich ein neues Schreiben aus dem Briefkasten geholt und hier wird mir der Beitrag vom 01.06. bis 31.08. erneut ausgewiesen und noch einmal kommen diese 8 € Säumniszuschlag. Wenn man von anderen Mahnbescheide bekommt, dann steht doch eigentlich drauf: Sofern sie die Rechnung bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Um sicherzuegehn habe ich heute angerufen, um zufragen, ob diese 8 € trotzdem anfallen, da ich die Rechnung ja bereits zuvor beglichen habe. Ja muss ich. 2. Punkt.
Und jetzt noch zum rechtlichen:
Es ist, wenn ich das richtig verstanden habe, ohnehin fragwürdig, ob die Rundfunkgebühren legal sind, da sie eigentlich eine Art Steuer sind. Dafür sprechen auch Säumnisgebühren. Die werden nämlich auch bei Steuern fällig und unterscheiden sich von Mahngebühren. Einschätzungen?
Und zu allerletzt: Mahngebühren werden von privaten Unternehmen erhoben und sind mittlerweile mehr oder weniger auf zwischen 2 und 4 € begrenzt. Die Mahngebühren müssen dem Verwaltungsaufwand entsprechen. logisch. Eine wirkliche Festsetzung gibt es zwar noch nicht, aber es haben schon diverse Unternehmen vor Gericht verloren, weil sie zu Hohe Mahngebühren erhoben haben (auch ein Fall mit 5 € ist dabei). Jetzt frage ich mich aber, wieso hat ein privates Unternehemn einen doppelt so geringen Aufwand, wie eine "staatliche" Behörde? Warum darf der Staat mir ohneweiteres 8 € abnehmen und setzt gleichzeitig Grenzen für private? Da ist doch etwas faul. Und wenn sie mir diese 8 € für jede versäumte Periode berechnen dürfen, warum waren auf der ersten Abrechnung nur 8 € ausgewiesen und nicht 24? Eine Periode sind 3 Monate. 12 war ich offenbar im Verzug, 16 soll ich zahlen. Eigentlich müssten es dieser Logik folgend 32 €. Also entweder man erlässt mir diese 8 € doch wohl, wie es bei privaten auch gängig ist, oder aber man bleibt eben auf der Linie. So ist es ja noch willkürlicher.
Klar man kann mir sagen, ich kann mich doch auch einfach freuen und am Wochenende 5 Bier mehr trinken, aber wir sind doch deutsch. Wir folgen Regeln.
Also doch bitte ganz oder gar nicht.
Und jetzt freue ich mich über antworten, falls jemand sich meinen Roman tatsächlich antut.
Cheers!

Messkreisfehler  18.10.2017, 14:44

Es ist, wenn ich das richtig verstanden habe, ohnehin fragwürdig, ob die
Rundfunkgebühren legal sind, da sie eigentlich eine Art Steuer sind

Nein, es ist nicht fragwürdig, der Beitragservice wurde von den Gerichten als zulässig erklärt.

PatrickLassan  18.10.2017, 14:50
@Messkreisfehler

wieso hat ein privates Unternehemn einen doppelt so geringen Aufwand, wie eine "staatliche" Behörde?

Es geht nicht um den Aufwand. Säumniszuschläge haben auch eine Art 'Strafcharakter'.

Rev3nge 
Fragesteller
 18.10.2017, 16:32
@PatrickLassan

Mahngebühren haben immer einen Strafcharachter.

Wieso hat der Staat "mehr" Recht zu bestrafen, als ein Unternehmen? Beide leiden unter ausstehenden Forderungen.

PatrickLassan  18.10.2017, 19:25
@Rev3nge

Mahngebühren haben immer einen Strafcharachter.

Nein. Mahngebühren sollen die durch die Mahnung entstehenden Aufwendungen ersetzen.

Wieso hat der Staat "mehr" Recht zu bestrafen, als ein Unternehmen?

Weil der Staat das Recht zu bestrafen hat, und Privatunternehmen eben nicht.

Kurz und knapp: Du hattest die Pflicht, dich beim Beitrgasservice anzumelden. Du hast es nicht getan,also zahltst du außer dem Beitrag eben auch Säumniszuschläge.

Der könnte ja vielleicht geringer ausfallen, wenn jeder auch gleichermaßen zur Kasse gebeten wird.

Theoretisch soll jeder gleich belastet werden. Dass das in der Praxis nicht funktioniert, z.B. weil manche Leute meinen, sich nicht anmelden zu müssen, ist ein anderes Thema.

PatrickLassan  18.10.2017, 14:48

PS: Bei Nichtanmeldung kann übrigens auch ein Bußgeld verhängt werden, § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Rev3nge 
Fragesteller
 18.10.2017, 16:31

Wie schon gesagt, ich bin nicht als Hauptmieter eingezogen. Dieser Haushalt hat seit 10 Jahren bestand, ergo bin ich davon ausgegangen, dass hier auch ein Beitrag gezahlt wird. Hab nie drüber nachgedacht, ja mein Fehler.

Aber es ist ja staatlich. Also soll jeder zahlen. Also muss ich als eintreibendes Instrument auch dafür sorgen, dass jeder zahlt. Wieso wird mir nun die Bringschuld auferlegt? Ich kann Nachweisen, dass ich in einen bestehenden Haushalt eingezogen bin, muss ich ja, dem Amt liegt mein Untermietvertrag ja vor. Die wollen aber von mir, dass ich die Beitragsnummer des Zahlenden gebe, ansonsten habe ich keine Chance. Wie soll ich das tun? Es wurde ja nie gezahlt - keine Beitragsnummer existent.

In Folge dessen werden hier einzelne bevorteilt, das ist ganz bestimmt kein Einzelfall, diejenigen die den Beitrag zahlen müssen bestimmt dementsprechend mehr zahlen. Warum? Weil die Behörde nicht ordentlich arbeitet.

Und ich sehe mich nicht direkt in der Pflicht mich damals anmelden zu müssen, denn ich habe wie gesagt keinen eigenen Haushalt geführt. Klar kann man drüber streiten.

Hier hast Du schon einen Denkfehler,

der Beitragservice ist nicht verpflichtet dich über deine Beitragspflicht zu informieren und zu bitten das Du dich anmeldest, das ist ganz alleine deine Pflicht dies zu tun.

Rev3nge 
Fragesteller
 18.10.2017, 16:39

Aber warum anmelden, wenn ich keinen eigenen Haushalt führe? Sie haben es bei mir ja auch geschafft das Geld zu holen, wieso schaffen sie es bei anderen nicht?

Zahlen alle einheitlich spart die Masse Geld. Kümmert sich die eintreibende Behörde nicht ordentlich genug, ist der Job nicht ordentlich gemacht, oder ist das nicht richtig? ich sitze nun auf den Kosten, weil ich dieses Schreiben damals einfach als überflüssig empfunden habe. Ja, wie gesagt, mein Fehler. Dann hört man aber ein jahr nichts von denen.

Laut Maßnahmen Katalog sieht der Vorgang übrigens zunächst eine zahlungserinnerung vor. Beide Schreiben die ich erhalten habe sind aber Festsetzungsbescheide, die kommen erst im nächsten Schritt. Steht mir das nicht zu?

Wie würde das laufen, wenn plötzlich diverse Menschen "vergessen" würden sich krankenzuversichern? Da läuft das auch nicht so.

Zum 2. Der Rundfunkbeitrag wird kraft Gesetzes fällig und zwar ab dem Monat, in dem du erstmals eine Wohnung bewohnst. Die Fälligkeit ist auf die Mitte eines 3-Monatszeitraums festgelegt, der mit dem Monat beginnt, in dem du erstmals die Wohnung beziehst. Zu diesem Termin musst du dich selbst und unaufgefordert anmelden. 

Sie schicken dir dann eine Zahlungsaufforderung, in der dann auch deine
Beitragsnummer steht. Zahlst du dann nicht, so wird nach der Regelung in der Rundfunkbeitragssatzung ein Säumniszuschlag von 1 Prozent, mindestens aber von 8 € fällig, der dann zusammen mit der Beitragsschuld in einem Festsetzungsbescheid festgesetzt wird. Pro Festsetzungsbescheid darf nur ein Säumniszuschlag erhoben werden. Eine vorherige Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung ist dafür nicht erforderlich.

Bei dem Säumniszuschlag handelt es sich rechtlich um keine Mahngebühr, die jedenfalls im Zivilrecht, in dem wir uns hier aber nicht befinden (öffentliches Recht) tatsächlich an den Aufwand gekoppelt ist. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Druckmittel eigener Art, das den säumigen Beitragsschuldner zur pünktlichen Zahlung anhalten soll (so die Gerichte). Daneben soll er aber auch den zusätzlichen Aufwand mit abdecken.