Ist die private Nutzung von Bildern aus dem Internet gestattet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist erlaubt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 53 UrhG... dieser erlaubt eine Vervielfältigung zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch und die Quelle darf nicht rechtswidrig hergestellt oder veröffentlicht worden sein. Jede weitere handlung darüber hinaus (im Sinne von § 15 urhG) erfordert eine Nutzungserlaubnis vom Rechteinhaber bzw Urheber, die nicht zwangsläufig identisch sein müssen.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Hallo!

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Nicht für jedes Bild in der Bildersuche gelten die gleichen Lizensbestimmungen. Gehe mal auf die Bildersuche und dann auf "erweiterte Suche". Dort findest du unter der Überschrift "Erweiterte Optionen - Nutzungsrechte" die möglichkeit, gezielt nach Bildern für eine bestimmte Art der Verwendung zu suchen.