Informationspflicht über Privateigentum im Firmenkühlschrank?

9 Antworten

Hmm, ich finde es irgendwie seltsam, dass man seine Kollegen über den Inhalt seines privaten Essens informieren muss.
Wenn es eindeutig als mein Essen gekennzeichnet ist, hat doch keiner das Recht, das einfach zu essen?
In meinen Augen ist er dann selbst schuld, wenn er es nicht verträgt.

Und was sind das für Kollegen, die anderen einfach das Essen wegessen?
Da müsste es doch einen anderen Weg geben. Von oben, Abmahnungen und wenn derjenige nicht zu identifizieren ist, wird halt angedroht, das der Kühlschrank abgeschaltet wird.
Das ist doch nur die logische Konsequenz.

Gibt es keine brotdosen, die verschließbar sind?

Bei uns im Kühlschrank ist nichts markiert, und jeder bedient sich nur an seinen eigenen Sachen. Sollte man mal was von jemand anderem gebraucht werden, wird gefragt.

  • Das Zumischen von Arzneistoffen oder Giftstoffen zu Lebensmitteln, bei denen sich jemand versehentlich vergreifen kann, wird gewiss als Vorsatz oder mindestens als grob fahrlässig als gewertet werden. Die Sorgfaltspflicht gebietet es, die Lebensmittel entsprechend zu kennzeichnen, z.B. mit Name und Arzneimittel-Warnung. Wenn häufige Fehlgriffe stattfinden, wird eine solche Vergiftung gewiss als Vorsatz aus Rache gewertet werden. Das solltest du tunlichst unterlassen!
  • Dagegen dürfen natürlich zum Beispiel Saucen zu Nudelgerichten alle erlaubten Zutaten enthalten, die man sich ausdenken kann. Dass eine Sauce unter anderem Cashew- oder Erdnüsse enthält, ist heutzutage weder selten noch seltsam. Solange du diese Gerichte in dieser Form wirklich isst, sprichts nichts gegen alle Arten von allgemein erhältlichen Zutaten zu verwenden. 
  • Wenn du weißt, dass ein Kollege eine Erdnussallergie hat, dann gebietet es allerdings die Sorgfaltspflicht, das Gericht entsprechend gut zu verschließen, so dass keine andere Gebinde des Gemeinschaftskühlschranks davon kontaminiert werden können. Mehr Aufwand ist nicht nötig.
  • Ratschlag: Gefährde nicht das Leben oder die Gesundheit von Kollegen, nur weil du dich über sie ärgerst. Markiere deine eigenen Lebensmittel deutlich mit Namensaufklebern und sprich das Problem einfach mal offen an. 
Name3hoch3 
Fragesteller
 24.10.2017, 23:16

Das heißt, der Arbeitnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, seine Art der Erkrankung, wegen welcher er die Arznei einnimmt, mindestens indirekt (durch die Bekanntgabe des Medikaments) aller Öffentlichkeit mitzuteilen?

Das verstößt doch 100%ig gegen das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf Privatssphäre.

Hast du 'nen § oder AZ hierzu?

Kajjo  24.10.2017, 23:27
@Name3hoch3

Nein, natürlich muss niemand seine Krankheiten oder Arzneimittel offenbaren. Du brauchst sie ja einfach nicht zugänglich machen, dann musst du auch niemanden informieren.

Aber wenn man Arzneimittel in normale Lebensmittel mischt, dann muss man die Lebensmittel kennzeichnen. Erzwingt dich ja niemand, Arzneimittel in Lebensmittel zu mischen. Im Gegenteil ist das medizinisch so gut wie nie nötig geschweige denn üblich, oftmals sogar nicht einmal medizinisch sinnvoll. Darauf kannst du dich also nicht herausreden.

Sei doch einfach mal ehrlich zu dir selbst und zu uns. Du willst auch Rache wegen Kleinstdiebstählen jemand anderen in Lebensgefahr bringen. Merkst du was?!

"Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? (Ist das ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund?) Wie strafrechtlich? (ist das Körperverletzung? Evtl. fahrlässig?)"

Ja und ja - zumindest bei Arzneien.

Peter223  24.10.2017, 22:33

Inwiefern bzw. auf welcher Rechtsgrundlage? Ich mische mir in mein Chicken Curry auf der Arbeit Viagra weil ich drauf stehe, ein Kollege isst davon und erleidet einen Herzanfall. Auf welcher Grundlage bzw. woher leitet sich die Pflicht ab, proaktiv alle Anwesenden über den (ggf. medikamentösen) Inhalt meines eigenen, verpackten Essens zu informieren?

Ich vermag auch keine Fahrlässigkeit zu erkennen. Die wäre bei Rattengift im offenstehenden Gummibärchenglas bestimmt gegeben, aber wie soll ich damit rechnen dass sich jemand mein Essen aneignet?

Name3hoch3 
Fragesteller
 24.10.2017, 22:36

Wenn Person A also eine Arznei in ihr eigenes Privateigentum hinzugibt, macht sie sich arbeits- und strafrechtlich belangbar wenn sie nicht alle Menschen darüber informiert, die theoretisch Zugriff darauf haben könnten?

Gibt es dazu §?

Oder Urteile?

Peter223  24.10.2017, 22:43
@Name3hoch3

Das meine ich ja, ich kann es mir nicht vorstellen, dass deine Informationspflicht als Medikamenten“Nutzer“ soweit geht und kenne auch keine rechtliche Grundlage dafür.

Wenn du die Nahrung mit deinem Namen kennzeichnest, solltest du auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.

ErsterSchnee  25.10.2017, 09:15
@Peter223

Nach dieser Logik wäre es vollkommen legitim, Selbstschussanlagen in Privathäusern zu installieren, um Ruhe vor Einbrechern zu haben. Darf man DAS...?

ErsterSchnee  25.10.2017, 09:18
@Name3hoch3

Ja, man macht sich belangbar und ja, dazu wird es mit Sicherheit auch Urteile geben - es gibt ja immer Spinner, die sowas ausprobieren müssen...

Ixh unterstelle jetzt einfach mal das es Dich ankotzt, dass jemand vom Deinem Zeigs nimmt und Du mit dem Gedanken spielst, Dich zu rächen.

Es wäre tatsächlich eine vorsätzlich herbeigeführte Körperverletzung die strafrechtlich relevant wäre und auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Ein Richter wird Dir kaum abnehmen das es notwendig war, deine Lebensmittel mit „Gift“ zu versetzen.

Gallen darf man nir da aufstellen wo auch Fallen zu vermuten sind.

Was man Dir jetzt aber nicht vorwerfen könnte wäre die Tatsache, dass ein Lebensmittel verdorben ist und sich deshalb jemand verstärkt im Toilettenbereich aufhalten muss. Sowas kann ja auch mal schnell passieren.

Privateigentum bleibt Privateigentum, auch in einem Gemeinschaftskühlschramk. Nimmt jemand etwas heraus was ihm nicht gehört, und sei es auch nur ein Joghurt, ist das Diebstahl. Den Straftatbestand des Mundraubes gibt es nicht mehr. Ein Abmahnungsgrund wäre allenfalls der Diebstahl.

Allergiker kennen die für sie relevanten Allergene und werden deswegen auch keine geklauten Lebensmittel zu sich nehmen, die diese Bestandteile enthalten könnten. 

Arzneien sollte man erst kurz vor dem Verzehr unter Lebensmittel mischen. Schon aus eigenem Interesse.

verreisterNutzer  24.10.2017, 23:12

Es gibt aber auch Situationen, in denen (auch mit Namen gekennzeichnete) Lebensmittel einafch von anderen aufgegessen werden.

Da könnte man - sollte dies mehrfach geschehen - schon einmal auf die Idee kommen, z.B. etwas Tabasco in den Joghurt zu rühren.

Habe auch einmal eine sog. "Ekelfolie" (mit Schimmel-Imitat) gesehen, die sich auf durchsichtigen Behältnissen sehr gut macht :))

Ich müsste mich dann allerdings selbst überwinden, davon zu essen...