Im EU-Ausland leben und in Deutschland insolvent?

5 Antworten

Na dann will ich mal einiges richtig stellen. Sie können jeder Zeit, unabhängig vom Stand des Verfahrens eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen.Das ist in der EU-Insolvenzordnung eindeutig geregelt.

Sichergestellt sein muss, dass dem IV/TH und dem Gericht die ladungsfähige Anschrift bekanntgegeben wird. Gesprächsbedarf besteht immer auch dann, wenn unter Beachtung der Lebensumstäne weniger pfändbare Beträge entstehen als in D.

Erfahrungsgemäß läuft es dann so ab:

Sie geben Ihre Absicht bekannt, ins Ausland zu gehen.

Mit dem IV/TH wird besprochen, wie oft und auf welcher Grundlage der pfändbare Betrag zu berechnen ist.

Richten Sie sich darauf ein, zu den Eckterminen nach D zu kommen.

Insgesamt ist bei Beachtung der Hinweise keine Gefährdung der RSB zu sehen.

Mfg paps von pleite-was-nun.info

Meinereiner67  30.10.2010, 07:54

Moin, man kann auch mit Zustimmung des Inso-Vewrwalters die Inso-masso so stellen, als wenn man einer angemessenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen würde.- Das ist interessant für Leute die z.B. ihre selbstständigleit weiter betreiben, o. für Leute, die auf Montagen fahren.- dann wird, wie bei nem Dauerauftrag n fester Betrag abgeführt.- Pfändungen in dem Sinne gäbe es dann nicht.- Ansonsten miss man, auch wenn man im Ausland ist, seinen Obliegenheiten nachkommen.

Du redest da von der Wohlverhaltensphase. Diese beginnt nachdem das Insolvenzverfahren geschlossen ist. Du bekommst einen Rechtsanwalt als Treuhänder, der überschießende Einkommenbestandteile (pfändbar) über einen Zeitraum von 6 Jahren an die Gläubiger verteilt. Einmal im Jahr must Du dem Treuhänder Dein Einkommen nachweisen. Dies geschieht mittels Einkommenssteuerbescheid. Lebst Du nicht mehr in Deutschland, bekommst Du keinen Einkommenssteuerbescheid. Dementsprechend kannst Du kein Einkommen nachweisen bzw. beweisen, und der Treuhänder kann dadurch Deine Restschuldbefreiung versagen. Damit hast Du Deine Schulden immer noch am Hintern. Ich weiss auch nicht wo Dein Problem ist. Wenn das Restschuldbefreiungsverfahren eröffnet wurde, kannst Du doch ganz normal ohne Angst vor Gerichtsvollziehern und Pfändungen leben. Der Treuhänder hat doch alles geregelt.

@ Taflie1961

der Nachweis des Einkommens hat nichts mit dem Einkommenssteuernachweis zu tun. Ich kann mein Einkommen auch mit Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder Lohn-/Gehaltsbescheinigungen nachweisen. Ging bei mir auch so und ich lebe seit 11 Jahren mit zweitem Wohnsitz in Spanien und bin auch dort in einem Spanischen Unternehmen tätig. Ich musste nur einmal im Jahr meine gesamten Gehaltsbescheinigungen zum TH hin faxen. Und für die die da am Unken waren: Das hat nichts mit Gläubiger betrügen oder mit abhauen zu tun!!! Wenn vorher alles genehmigt wird, warum soll ich mein Geld nicht im Ausland verdienen, wenn die Gläubiger auch von dort bedient werden können!!!

Ja, auch wenn du in einem anderen EU-Land "legal" (also angemeldet) lebst und arbeitest und dort Geld verdienst, können die deutschen Gläubiger mit einem "Amtshilfeersuchen" über das ausländische Gericht deinen Lohn pfänden und nach Deutschland holen. Es ist mir jetzt zu später Stunde zwar ein bisschen viel, das alles näher zu erklären, aber du solltest das in deine Pläne einkalkulieren und dich darüber schlau machen. Oder du arbeitest im EU-Ausland schwarz, aber das ist wiederum mit "anderen" Risiken verbunden. Aber das kann dir doch dein Insolvenzverwalter oder -berater alles verklickern.

Abhauen gilt nicht !