ich schiele auf einem auge - bezahlt die krankenkasse eine OP?

9 Antworten

Hier geht es weniger darum, ob die KK die OP bezahlt, sondern mehr, ob man dieses Schielen überhaupt operieren kann.


Es gibt verschiedene Möglichkeiten eines Schielens:

Die Häufigste ist folgende (ich denke, das wird auch Deine sein):

Ein akkommodatives Schielen, bedingt durch eine höhere Weitsichtigkeit. Ohne Brille besteht ein Innenschielen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Deine Weitsichtigkeit so hoch ist, daß Du ohne Brille nicht dauerhaft beschwerdefrei gut sehen kannst. In dem Fall benötigst Du Deine Brille ja auch nach der OP noch. Da nun aber das Schielen dadurch ausgelöst wird, daß Du Deine Augen übermäßig anstrengen mußt, das Bild ohne Brille scharf zu stellen (-> Akkommodation) und Du empfindlicher bist als andere, würdest Du nach einer Schiel-OP zwar OHNE Brille nicht mehr Schielen, jedoch nun MIT Brille aber nach außen.

AUSNAHME:

Bist Du so empfindlich, daß Du bereits bei einer geringen Weitsichtigkeit ohne Brille anfängst zu schielen und kommst Du auch dauerhaft beschwerdefrei ohne Brille klar, könnte man es operieren, wenn Du anschließend Deine Brille absetzt. Bei einer geringen Weitsichtigkeit muß es aber nicht unbedingt passieren, daß Du nach der Schiel-OP mit Brille zwingend nach außen schielst.


Andere Schielform: zeitweiliges Außenschielen ohne Brille.

In dem Fall fängst Du an zu schielen, wenn Deine Augen z.B. müde werden.

Das kann z.B. auch bei einer fehlenden Brille bei Kurz- oder Weitsichtigkeit wie auch einer höheren Hornhautverkrümmung passieren. Mit einer Brille werden die Augen entlastet, Deine Augen werden nicht so schnell müde und Du schielst nicht so häufig.

Bei dieser Schielform besteht eine Fifty-Fifty-Chance, daß Du nach einer Schiel-OP ohne Brille nicht mehr schielst.


Eigentlich bezahlt die KK ja eine OP nicht, wenn es nur um die Kosmetik geht.

In der Regel finden die Unikliniken aber eine Begründung, weshalb es sich beim Patienten eher um eine funktionelle anstatt um eine rein kosmetische OP handelt, so daß normalerweise die OP von der KK bezahlt wird.

Ganz klar nein.

Wenn es nur ums Schielen geht, reicht eine Sehhilfe zur Korrektur. Und die hast du ja nun.

Es gibt aber die Möglichkeit, eine Augen-OP selbst zu bezahlen. Das müsstest du mal recherchieren und dann vom Doc checken lassen, ob dein Augenfehler auch durch eine OP dauerhauft behoben werden kann.

In der Regel werden diese OP´s aber auch erst ab Mitte 20 durchgeführt.

VerBo  29.08.2010, 16:45

stimmt nicht. die meisten schiel-ops werden im vorschul- und grundschulalter durchgeführt !!!

eine OP würde ich mir überlegen... das was du hast ist keine muskuläre geschichte (würde von der kk normalerweise gezahlt) sondern es scheint so, als ob ein auge "abschaltet" sobald du deine brille absetzt. bei einer op werden einzelne muskeln verkürzt. um ein geradeaussehen zu ermöglichen. das scheint aber hier nicht notwendig zu sein. Vielmehr scheinen beide augen nicht zusammen zu arbeiten. trag deine brille! das ist wichtig, da das "abschaltende" auge sonst an sehleistung verliert.

evtl. dann, wenn es medizinisch notwendig ist und dies ein arzt bestätigt. dann ist auch davon abhängig bei welcher KK du bist und ob gesetzlich oder privat.. das weiss aber genau nur die KK.. also frag da nach.

nein eig zahlt das die kasse nicht weil es ist nur ein schönheitsfehler oder hast du damit sonstige beschwerden?