Ich bin 18, schüler und obdachlos was nun?

7 Antworten

Setze dich mit Polizei und Jugendamt in Verbindung.

Die Volljährigkeit reicht nicht aus, um dich vor die Tür zu setzen. Erst wenn du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, dürfen sich Eltern vor die Tür setzen.

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:20

Wir sind nur unter Mieter es ist seine wohnung

Rendric  01.06.2016, 23:23
@TrueDark103

Also ist deine Mutter nun auch obdachlos?! Sie hat dir gegenüber Verpflichtungen, die noch nicht mit der Volljährigkeit verfallen.

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:26
@Rendric

Ja aber die ist mir jetzt egal das ist nun das vierte nal das ich wegen ihr auf der straße lande

Rendric  01.06.2016, 23:28
@TrueDark103

Und was hast du die Male davor getan?

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:42
@Rendric

Mit 16 kaam ich in ne wg mit 17 bei meinen onkel dannach bei nen kumpel und.Internat und jeetzt hab ich verkackt

Rendric  01.06.2016, 23:46
@TrueDark103

Warum? Du kannst immer noch in eine WG, du musst dich nur - und das bald an das Jugendamt wenden. Die sind dafür zuständig.

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:51
@Rendric

Ok mache ich ich muss ja dann nur meine.asd zuständige anrufen habe ja die nummer

Ruf die Polzei an, oder such dir ne Jugendschutz stelle raus und ruf da an 24 Stunden jemand da 

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:23

Ja aber das ist auch nur fpr ne kurze zeit war da früher schon mal als 16 jähriger bevorich vorübergehend in ne wg musste und dann musste ich wieder zu meiner mom und dann das jetzt

Julo069  01.06.2016, 23:28
@TrueDark103

Ja das du heute nen Platz hast, und morgen rufst du beim Jugendamt an und erzählst den alles. Die werden dich dann in einer WG stecken. Bist ja noch Schüler hast keine Arbeit, also kannst es mit ner Wohnung vergessen. Würde beim Jugendamt anrufen entweder kommst in ner WG oder ne Art heim 

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:36
@Julo069

Ok sicher das die des sso machen

Julo069  01.06.2016, 23:43
@TrueDark103

Ja hatte früher oft so Probleme die werden dich dann unter bringen, eine eigene Wohnung bekommst du nicht da du unter 25 bist Doe stecken dich dann in einer WG oder ne Art heim 

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:47
@Julo069

Ok gut zu wissen

1 Wen ihr Untermieter seid habt ihr auch eure rechte und er kann und darf euch so nicht aus der Wohnung schmeißen.

2 Polizei Jugendamt wenden und wen nicht anders möglcih heute erstma in ein Obdachlosen heim.

3 Morgen sofort zum Jugendamt Sozialamt und Jobcenter Den dan wird bestätiegt werden das du Sozialhiefe zum leben brauchst und Dan zahlt dir in deinem Fall das Jobcenter deine eigene Wohnung Da kann die auch das jugendamt helfen die steht dein eigenes Kindergeld dan zu und auch Unterhalt.solange du zur schule gehst und in die Ausbildung später.

TrueDark103 
Fragesteller
 02.06.2016, 06:13

Okay mach ich ich hoffe das klppt auch

TrueDark103 
Fragesteller
 02.06.2016, 07:00
@TrueDark103

Wo soll ich zu erst hin

Solange du Schüler/Auszubildender bist steht dir das Kindergeld zur Verfügung sowie eine Wohnung. Einfach mal dem Jugendamt melden.

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:27

Meinst du das geht überall sso

silazio  01.06.2016, 23:29
@TrueDark103

Natürlich. Dir steht eine Wohnung zu. Dem Jugendamt melden, die werden sich dann darum kümmern! Nun frag irgendeinen Freund, ob du bei ihm diese Nacht übernachten kannst.

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:44
@silazio

Okay das msche ich, ich packe die nacht schon. Ich habe schon jeden gefragt hab auch leider nicht einen Übermaß an freunden

Du brauchst auf jeden Fall vorrübergehen nen Kumpel wo du pennen kannst und dann suchst du dir hald ne wg ist nicht so teuer und so ...

TrueDark103 
Fragesteller
 01.06.2016, 23:31

Geht leider echt nicht vielleicht kaann ich ab morgen zu nem kumpel er muss seine eltern fragen aaber die sind natürlich nicht da