Meine Mutter hat mich rausgeworfen, steht Mir Unterhalt zu?

8 Antworten

Doch natürlich muss deine Mutter Unterhalt bezahlen. Du kannst Unterhalt auch einklagen, dir steht Prozesskostenhilfe zu. Ruf einen Anwalt an und sag gleich, dass du Prozesskostenhilfe brauchst.

Wie das genau in Deutschland läuft weiss ich nicht, Bei und klärt das auch gleich der Anwalt.

Geh zu deinem örtlichen Amtsgericht und beantrage einen Rechtsberatungsschein, dann kannst du dich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen. Gleichzeitig gehst du zum Sozialamt deiner Kommune und schilderst deine Notlage. Als nächstes stellst du einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse. Alles Gute!

truxumuxi  21.04.2016, 09:39

Super Antwort, das hätte ich auch gesagt.

Ich würde noch empfehlen, falls die Mutter dazu bereit ist zur einer Beratungsstelle für Eltern Kinder und Jugendliche zu gehen. gibt es meistens von Caritas, Diakonie oder Katholische Kirche. Die arbeiten kostenlos und mit guten Psychologen und Beratern. Das Problem mit der Mutter sollte man angehen. Ich fände das wichtig für beide, denn es kann im weiteren Leben sonst sehr belastend werden. Das sollte man nicht unterschätzen.

Deine Eltern haben Unterhaltspflicht, bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast (wahlweise das Erststudium), maximal aber bis du 25 bist.

Wenn deine Mutter dich nicht bei sich wohnen lässt, muss sie den Unterhalt in Bar zahlen.

Du bekommst auch kein Geld von anderswo. Kein Hartz4, kein Wohngeld, darauf hast du keinen Anspruch. Schülerbafög könntest du bekommen, wenn deine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann.

So oder so musst du es aber einfordern, notfalls gerichtlich, damit berechnet werden kann, ob und was deine Mutter zu zahlen hat (oder eben nicht, damit du Anspruch auf Bafög hast).

Ferner hast du natürlich Anspruch darauf, das Kindergeld auf dein Konto überwiesen zu bekommen, denn darauf hat deine Mutter nur Anspruch, wenn du bei ihr wohnst.

Du wirst dich wundern, wie schnell du wieder zu Hause wohnen darfst...das kommt sie nämlich vermutlich deutlich günstiger.

Ariell18 
Fragesteller
 20.04.2016, 23:04

aber angenommen sie kann echt meinen unterhalt zahlen? Was würde Mir dann übrig bleiben? Und die leute vom bafög meinten dass es ausgeschlossen ist, dass ich schülerbafög bekomme, da man 2h von der schule entfernt wohnen muss, dann würde man das geld erhalten um in die nähe der schule zu ziehen Oder wenn man schon eigne kinder hat...

Ariell18 
Fragesteller
 20.04.2016, 23:05
@Ariell18

*keinen unterhalt

MaraMiez  20.04.2016, 23:35
@Ariell18

Das stimmt auch, dass es bei deiner Schule normalerweise kein Bafög gibt, wenn man bei den Eltern wohnen könnte. Allerdings gibt es Ausnahmen, die aber geprüft werden müssten.

Wie gesagt. Verlange Unterhalt (schau in der Düsseldorfer Tabelle, wie hoch der sein müsste...ist abhängig vom Verdienst deiner Mutter, wie viele andere Kinder es noch gibt usw. Kindergeld wird angerechnet http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html) und wenn sie sich weigert, klag ihn ein (das wäre dein Recht).

Wie gesagt...für gewöhnlich dürfte es sie günstiger kommen, wenn sie dich weiterhin bei sich wohnen lässt.

AalFred2  21.04.2016, 08:51

maximal aber bis du 25 bist.

Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersgrenzen.

Klar sind Deine Eltern bis zum aBschluss der ersten Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig. Sie müssen dafür sorgen, dass Du eine angemessene WOhnung hast, wenn sie Dich rauswerfen und dass Du leben kannst.  

Achja, genau: Du kannst die Abzweigung des Kindergeldes direkt an Dich gleich morgen beantragen.

lanlan0000  20.04.2016, 22:39

So sieht es aus

AalFred2  21.04.2016, 08:49

Klar sind Deine Eltern bis zum aBschluss der ersten Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig.

Okay.

Sie müssen dafür sorgen, dass Du eine angemessene WOhnung hast, wenn sie Dich rauswerfen und dass Du leben kannst. 

Aha, wie kommst du darauf?

Natürlich kannst du Unterhalt fordern. Geh zum Sozialamt. Das Kindergeld muss deine Mutter sofort rausrücken, es wäre Betrug, wenn sie es behält. Der Rest wird ausgerechnet. Und beschwer dich beim Jugendamtsvorgesetzten, du scheinst von einem inkompetenten Mitarbeiter schlecht beraten worden zu sein.