Wohngeld trotz Schülerjob?

2 Antworten

Wenn es sich tatsächlich um Wohngeld von der Wohngeldbehörde handelt und nicht um ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, dann hast Du als Kind unter 25 einen Freibetrag von 100 Euro auf dein Erwerbseinkommen.

Erhöht oder verringert sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % , also welches im Bescheid zur Berechnung herangezogen wurde, dann muss das gleich gemeldet und nachgewiesen werden, sonst erst beim Antrag auf Weiterzahlung.

Dann wird neu berechnet, es würde dann auf jeden Fall weniger Wohngeld geben, könnte auch passieren das es dann gar nichts mehr gibt, kommt auf die Höhe des Wohngeldes an und auf die Erhöhung des Einkommens.

Durch deinen Job könnte sich das Wohngeld mindern oder ganz wegfallen. Ihr habt auf das Einkommen einen Freibetrag von 100,- Euro im Monat.