450€-Job und ALG II - was bleibt über? Doch lieber Wohngeld?

5 Antworten

Bzgl des Einkommens hat isomatte schon alles richtig gesagt.

Wichtig: Bei einer AU Feststellung durch den Amtsarzt kannst Du nicht einfach wieder arbeiten gehen, da brauchst Du vorher das OK des Arztes. Denn: Passiert etwas aufgrund der Beschwerden im Beruf, machst Du dich unter Umständen Strafbar, Schadensersatzpflichtig (gegenüber dem Arbeitgeber) und verlierst Ansprüche z.B. aus der beruflichen Unfallversicherung (wenn dies z.B. zu einem Arbeitsunfall führt).

Bsp.: Krankheit führt zum Arbeitsunfall

  • Keine Leistungen aus der betrieblichen Unfallversicherung
  • Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren z.B. wegen Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften, vor allem wenn dabei andere Personen gefährdet oder gar geschädigt wurden
  • Schadensersatzanspruch das AG gegen dich für die Kosten einer Ersatzkraft
    • Möglichkeit: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen = 100%; Selber Betrag wird als Schadensersatz gefordert = rechnerisch kein Geld! Zwar wird das Geld ausgezahlt, müsste dann aber theoretisch zurück gezahlt werden... am Ende kommt es auf +/-0. Danach gibt es Krankengeld 70%, dem AG sind aber ggf. immer noch 100% zu erstatten = derbes Minus.

Daher: Vorher zum Amtsarzt gehen und das Ok einholen (schriftlich!). Dann ist alles ok :)

Du hast bei einer Aufstockung eines 450 € Jobs,170 € mehr als du vom Jobcenter ohne diesen 450 € Job bekommen würdest !!! Für den Bezug von Wohngeld,brauchst du min.80% der dir Zustehenden Leistung vom Jobcenter.Würdest du also für deine Unterkunft und Heizung angenommen 350 € zahlen + 382 € Regelsatz für Single in eigener Wohnung und volljährig = 732 € gesamter Bedarf,du müsstest also ca.580 € verdienen um anspruch auf Wohngeld zu haben.

Dein Einkommen muss über dem Hartz 4 Regelsatz plus Warmmiete ligen um Wohngeld zu bekommen,wenn es das nicht ist schickt Dich das Wohnungsamt zum Jobcenter.Wohngeld ist ein Zuschuss für Arbeitnehmer die wenig Einkommen haben,das aber über dem Hartz 4 Satz liegt und somit keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen haben.

isomatte  26.06.2013, 01:01

Das ist Falsch !!! Um Anspruch auf Wohngeld zu haben,reicht es aus,80 % des gesamten Bedarfes eines ALG - 2 Beziehers zu haben.Selbst wenn man über dem ALG - 2 Bedarf liegt,hat man Anspruch auf eine aufstockende Leistung vom Jobcenter.

das mit deinen 100€ und 20% ist richtig. also 160€ verdienst bei 400€. habe nur was von 10€ mehr bei einem 450€ Job gelesen.