hundehaltung/anschaffung vermietet möchte einverständnis der nachbarn
guten morgen,
wir wollen uns im kommenden jahr einen hund zulegen. wir wohnen in einem reihenhaus mit garten und in der nachbarschaft haben wir viele hunde, von möpse, labrador, doggen und american stafford ist alles vertreten.
nun haben wir einen antrag auf hundehaltung gestellt bei unserer genossenschaft und die sagte uns wir müssen unsere nachbarn fragen ob diese damit einverstanden sind, wäre auch nur eine partei dagegen wir der vorstand der genosschenschaft auch ablehnen.
da unsere nachbarin uns nicht leiden kann und sich leider auch von unseren kindern, unseren koniferen und meinen blumen gestört sieht, sehe ich kein einverständnis von ihr, trotzdem werde ich sie noch fragen.
nun meine frage kann eine hundehaltung dann abgelehnt werden obwohl andere mietpartein ein hund halten?
in meinem mietvertrag steht drin das alles was größer als ein kleintier ist eine genehmigung bedarf vom vermieter und es muss ausgeschlossen werden das sich unsere nachbarn nicht gefährtet oder belästigt sehen.
gefährtet würde ich ausschließen, z.b. hat sie sicher keine tierhaarallergie da sie selber katzen hat, es soll ja auch nur ein kleiner hund werden mit dem wir auch die hundeschule besuchen wollen. aber belästigt sieht sie sich sicher aber dies leider von allem, wie gesagt von uns, unseren blumen usw.
sollte ich mich an einen mieterschutzbund wenden? so ist ganz schön viel geworden wollte es aber auch ausführlich erklären. danke
9 Antworten
Eine gute Nachbarschaft ist immer der halbe Mietwert. Dein Beispiel zeigt dies sehr deutlich. D. h. nicht, dass Eure Nachbarin ein guter Nachbar für Euch ist.
Als Mieter kann man nur einen Hund halten, wenn der Vermieter dem zustimmt und es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter hat auch das Recht seine Mieter, wenn es mehrere sind, unterschiedlich zu behandeln. Da die direkten Nachbarn mit einander harmonieren müssen, sonst hat der Vermieter den Ärger. Der Vermieter handelt richtig, wenn er die Änderung des Mietvertrages von der Zustimmung des Vorstands der Genossenschaft abhängig macht, da es im Genossenschaftsvertrag wahrscheinlich eine entsprechende Verpflichtung gibt. Auch der Mieterbund kann da wohl kaum behilflich sein.
Ich würde vorschlagen, dass Du den Vermieter bittest, Dich und Deine Nachbarin zu einem Gespräch mit dem Ziel einzuladen, die vorhandenen Abneigungen Euch gegenüber zu überwinden und dann auch die Zustimmung zur Haltung eines Hundes zu gewinnen. Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Wenn andere Mieter im gleichen Haus bereits einen Hund haben, dann brauchst du eigentlich niemanden zu fragen. Wozu denn auch? Irgendwie ist mir das unverständlich, was der Vermieter da von dir will.
Frage die, die schon einen Hund besitzen (die anderen Mietparteien), und gut ist es.
ich habe bereits die anderen hundebesitzer gefragt und die mussten auch ihre nachbarn fragen ob diese einverstanden sind. nur leide sind die die bereits hunde haben nicht meine unmittelbaren nachbarn.
ich denke ich würde das o.k. von der ganzen straße bekommen aber eben nicht von meiner nachbarin.
Ist sie denn auch die Vermieterin von Haushalten die nen und haben???Sind wär es ein Verstoss gegen das Gleichheitsgesetz,oder wie dat heißt...
Das bezieht sich auf das Verhältnis Staat <-> Bürger, nicht Mieter <-> Vermieter
Wenn die Katzen hat,hat sie sicher was dagegen...
die befinden sich nur in der wohnung und nicht im garten. genau wie sie! sie ist im jahr 2 mal in ihrem garten.
Ich würd mich wegen " deiner " Katzenallergie bei der Hausverwaltung beschweren. Wenn dann deine Nachbarin mit deinem Hund einverstanden ist, kann es dann ja zu einer Spontanheilung deiner Katzenallergie kommen.
also ich denke ohne juristischen rat kommst du da nicht weiter...der mieterbund kann da helfen oder frage bei >jurathek,de< ist kostenlos...es kann nämlich entgegen deinem vertrag so etwas wie "schon üblich oder sowieso schon oder allgemein üblich " rechtsprechungen geben....
sie ist nur meine nachbarin und die soll ich ja fragen ob sie etwas dagegen hätte.