Abmahnung wegen Tierhaltung?
Hallo, guten Tag. Ich hätte eine Frage an Euch :)
Nehmen wir an ein Herr X wohnt seit ca 16j in einem Mehrfamilienhaus. Seit 9j hält er dort 2 Hunde, von dem die Nachbarn und der Verwalter Herr Y Bescheid weiß. Nun hat Herr X eine Freundin die auch einen Hund besitzt. Dieser Hund ist ab und an tagsüber zu besuch da. Die Freundin sowie der 3. Hund wohnen in der Wohnung nicht!
Nun behauptet der Verwalter Herr Y, er wusste nie etwas von irgendeiner Hundehaltung und will zusätzlich behaupten, es würden aktuell 3 Hunde in der Wohnung leben, was nicht der Fall ist.
Die Folge war eine schriftliche Abmahnung in der aufgefordert wird, dass ALLE Hunde unverzüglich zu entfernen sind. Was sind Herr X seine Rechte?
Ist diese Abmahnung Rechtens, da der Verwalter seit 9j kein Problem mit den 2 Hunden hatte und von der Haltung wusste? Darf der Hund der Freundin zu Besuch kommen?
11 Antworten
Herr X darf seine Hunde behalten, denn diese leben länger als 6 Monate bei ihm was wohl auch nachgewiesen werden kann. Danach hat zumindest wenn ich mich richtig erinnere ein Gericht ein Urteil erbracht worin genannt worden ist, dass wenn der Hund/die Hunde länger als 6 Monate da sind, eine stillschweigende Erlaubnis gegeben worden ist.
Guckst Du da: http://www.tierrechtsbund-aktiv.de/new/mietrecht.php
...und natürlich darf ein 3. Hund zu Besuch kommen, auch wenn man diesen alleine da hat, darf einem kein Vermieter den Besuch von Hundehaltern mit Hund verbieten, das wäre mir zumindest neu und das selbst nicht mit "triftigem" Grund... findet sich aber auch in obigen Link.
Problematisch kann es werden, wenn die Freundin über Nacht bleibt.
In einem Mietvertrag darf auch ruhig ausdrücklich die Hundehaltung verboten worden sein, auch das ist nicht mehr zulässig, insofern kein triftiger Grund vorliegt.
Das weiß ich nicht, so wie ich woanders gelesen habe, weil es das "normale" Besuchsmaß überschreitet, allerdings sind in diesem Fall ja schon 2 Hunde vorhanden und es liegt kein triftiger Grund für ein komplettes Hundeshaltungsverbot vor.
Das es problematisch werden kann, wenn die Freundin über Nacht bleibt, ist eine Ergänzung die auch im Link zu finden ist!
Vielleicht sollte ich das abändern, wenn die Freundin MIT Hund über Nacht bleibt ;-)
Herr X darf seine Hunde behalten, denn diese leben länger als 6 Monate bei ihm was wohl auch nachgewiesen werden kann.
Falsch. Erstens bestreitet der maßgebliche Vertragspartner Vermieter Kenntnis der Hundehaltung und der Hausverwalter dürfte hier mangels Vollmacht kein Weisungsrecht haben.
Zweitens ist dieses behauptete Gewohnheitsrecht hanebüchend rechtsirrger Blödsinn. So etwas kennt weder das Mietrecht noch die herrschende Meinung der einschlägigen Rechtsprechung.
Schon immer konnten Hund in Mietwohnungen verboten werden; inzwischen nur mit plausibler Begründung abgelehnt, aber immer musste man Einzug der vier Pfoten genehmigen lassen, sofern die Hunde- ud Katzenhaltung nicht ausdrücklich gestattet wurde.
Bei uns war/ist sie noch nie ausdrücklich gestattet worden und ich halte nun seit ca. 19 Jahren in dieser Wohnung Hunde.
Das einmal zum Thema Besuch mit Hund respektive Hundebesuch:
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/228-verbot-von-hundebesuch-im-mietshaus
Die Sache mit den 6 Monaten ist meines Wissens nach eine Tatsache, aber gut ich bin sicherlich kein Spezialist auf dem Gebiet.
...und von einem Gewohnheitsrecht habe ich nicht geschrieben.
Bei uns war/ist sie noch nie ausdrücklich gestattet worden
Dein Problem, wenn du die Duldung einmal beweisen müsstest (Eigentümerwechsel). Dann hast du ohne schriftliche Zustimmung das gleiche Problem wie Kagizume92 und müsstets die Tire abschaffen :-(
Das einmal zum Thema Besuch mit Hund respektive Hundebesuch:
Da steht doch genaus dasselbe:
1. Ist die Haltung verboten, gilt sie immer und für jeden Hund. Dem TierhaahrallergigIker wäre es egal, ob sein Schock durch einen Besuchshund ausgelöst wäre. Es hat dem VM gegenüber einen Unterlassungsanspruch, meint, dass der Besucher seiner Vierbeiner zu Haus oder im Auto lässt.
2. Die Duldung ist widerrufluich erteilt und jederzeit widerrufbar, wenn dies in Abwägung der widerstreitenden Interessen notwendig würde.
G imager761
Der Eigentümer hat hier schon 3 x gewechselt!
Die Abmahnung hat keine Konsequenzen. Wenn du dich im Recht fühlst, dann änderst du nichts an deiner Hundehaltung. Der Vermieter kann dann kündigen, du ziehst nicht aus, der Vermieter klagt auf Räumung und der Richter fällt ein Urteil, mit dem Vermieter und Mieter leben müssen oder in Revision gehen. Deshalb sind die Voraussetzungen des Vorgehens exakt zu prüfen. Mietvertrag - Hausordnung - einschlägige Urteile des BGH.
Die Abmahnung kam vom Verwalter nicht der Vermieterin. Die Vermieterin habe ich seit 15j nicht mehr gesehen. Auf Anfragen kommen Abweisungen. Ich will seit Jahren mit der Vermieterin reden - ohne Erfolg.
Danke für die Antwort.
Du hast doch sicherlich die Anschrift der Vermieterin.
Schreib ihr doch einfach mal einen Brief!
Die Frage ist, ob es was schriftliches gibt?
Theoretisch darfder Eigentümer das verbieten.
Wichtig bei Hundehaltung immer den Vermieter fragen und
schriftlich bestätigen lassen.
Es wäre für dich besser sich mal von einem Juristen beraten
zu lassen. Es gibt immer wieder Schlupflöcher für beide Seiten.
Schriftlich nein, aber mündlich ja - gibt mindestens 4 unabhängige Zeugen dafür. Zudem kommt das plötzliche verbot vom verwalter nicht der vermieterin.
Dann sprech doch mal mit der Vermieterin selbst und benenne diese Zeugen, die diese mündliche Vereinbarung bestätigen können.
Zudem sind die Hunde schon länger als 6 Monate da, somit wird es auch da schwierig für den Vermieter sie mal eben so abschaffen zu lassen...
Schon aufgrund der 9 Jahre langen stillschweigenden Duldung dürfte das Begehren des Verwalters enden, wie das Hornberger Schießen.
Die Abmahnung ist erstmal rechtens...jetzt ist es an dem Mieter nach zu weisen, das es eine stille Duldung gab...kann er das nicht, dann sind die Hunde ab zu schaffen...
warum????