Hundehaltung Vermieter Nachbarn erlaubt

9 Antworten

Da war gestern eine interessante Diskussion über dieses Thema am Start... .suche den thread mal raus....

Grundsätzlich solltest du einfach mal das Gespräch mit der Vermieterin suchen ! Das kann dir mehr Informationen geben als jeder Kommentar hier !

Eine dauerhafte Hundehaltung ist natürlich nicht möglich wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde und du mit deiner Unterschrift diesen abgesegnet hast / dich mit den Inhalten des MIetvertrages einverstanden erklärt hast. Und die Argumentation , dass ein Nachbar einen Hund hat oder auch nicht ist hinfällig. In DEINEM Mietvertrag steht , dass es dir nicht gestattet ist.

Frage einfach nach und versuche gegebenenfalls deinen Vermieter zu überzeugen !

Viel Glück!

StupidGirl  07.08.2014, 13:17
In DEINEM Mietvertrag steht , dass es dir nicht gestattet ist.

Hab ich heute was an den Augen? Wo steht denn da, dass dem FS die Hundehaltung nicht gestattet ist???????

luxuryretreat  07.08.2014, 13:28
@StupidGirl

"Jede tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfischen, Ziervögeln, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters>

OHNE Zustimmung des Vermieters ist eine Hundehaltung NICHT erlaubt .... und nachdem die FS noch nicht mit dem Vermieter gesprochen hat kann sie auch noch keine Zustimmung haben .... bzw. würde sie dann nicht hier Hilfe und Rat suchen!

StupidGirl  07.08.2014, 13:42
@luxuryretreat

Eben. Aber damit ist die Hundehaltung doch nicht generell verboten. Ein generelles Verbot der Hundehaltung wäre unwirksam.

Es war schon immer so, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist und nichts anderes sagt der BGH. Nur muss der Vermieter eine mögliche Ablehnung begründen und den Einzelfall sehen. Diese Klausel verbietet die Hundehaltung also keineswegs und ist damit in vollem Umfang gültig.

luxuryretreat  07.08.2014, 13:50
@StupidGirl

.... das ist doch dem Vermieter sein Recht (ob juristisch belegbar ist doch egal ---- es gibt ja auch noch ein Miteinander ohne juristische Regeln) in seinem eigenen Eigentum Entscheidungen zu treffen.... und eine mögliche Ablehnung zu begründen sollte das aller kleinste Problem darstellen ;-(

Soviel Anstand sollte man doch haben und das Eigentum des Vermieters respektieren.... .wenn man mich und meinen Hund nicht möchte - dann suche ich mir eine andere Wohnung - fertig !

Ich bin ein absoluter Hundefreund und habe selber einen Hund... meine Eltern haben auch Einen und meine Schwiegereltern einen Dritten ! Ich sehe die Sachlage aus zweierlei Sicht... als Mieter und als Vermieter (bzw. vermieten sowohl meine Eltern als auch meine Schwiegereltern Wohnungen).

Ein friedliches & freundliches Miteinander zwischen Mieter / Vermieter sollte gegeben sein - für alle ein Vorteil !!!! Und ich setze es voraus, dass man mit Jedem vernünftig reden können sollte !

StupidGirl  07.08.2014, 13:59
@luxuryretreat

seufz ... Du hast ja soooooooo recht!

Im Mietvertrag steht folgendes: "Jede tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfischen, Ziervögeln, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu _______ Tagen. Der Vermieter kann die Zustimmung widerrufen bzw. der vorübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen. Der Mieter haftet für alle Schäden"

Diese Klausel ist zwar nach neustem Mietrecht nicht mehr gültig, aber dennoch müßtet ihr den Vermieter um Erlaubnis fragen,bevor ihr den Hund anschafft. Und wenn der Vermieter ausreichende Gründe für eine Ablehnung eines Hundes hat, dann müßt ihr das akzeptieren.

StupidGirl  07.08.2014, 10:54

Warum sollte diese Klause ungültig sein?

StupidGirl  07.08.2014, 18:43
@YK1972

Genau.......und wo bitte, wird in der Mietvertragsklausel die Tierhaltung grundsätzlich verboten? Genau........gar nicht. Sie bedarf, ausgenommen von Kleintieren die immer erlaubt sind, der Zustimmung des Vermieters. Da steht nichts anderes als die Rechtslage laut BGH. Und somit ist sie wirksam. Bitte selbst nochmal nachlesen.......und verstehen!

luxuryretreat  07.08.2014, 19:28
@YK1972

Wie ich schon in einem anderen Beitrag hier geschrieben habe: Wenn der Vermieter keinen Hund möchte dann wird er auch keinen akzeptieren... .BGH Urteil hin oder her.... Dann prüft der Vermieter eben den EINZELFALL .... ist doch das kleinste Problem , oder?

StupidGirl  07.08.2014, 19:50
@luxuryretreat

Natürlich hast du recht. Das Problem ist, dass seit diesem Urteil des BGH jegliche Tierhaltungsklausel in Mietverträgen von Mietern für unwirksam erklärt wird. Der BGH urteilt: "Tierhaltung darf vom Vermieter nicht generell verboten werden." Der gemeine deutsche Mieter versteht: "Ich kann mir jegliches Haustier anschaffen, ohne den Vermieter zu fragen, da gibts ein neues Gesetz vom BGH". Da kann eine Mietvertragsklausel noch so wirksam sein, wahrscheinlich könnte man das Urteil des BGH wortwörtlich abdrucken............im Mietvertrag wird die Wirksamkeit erstmal angezweifelt.

Diese Klausel im Mietvertrag ist nicht mehr zulässig. bei bestehenden Verträgen sollte man aber besser den Vermieter vorher fragen.

Grundsätzlich ist die Haltung auch von Hunden im vernünftigem Rahmen nicht verboten, SOLANGE sich keine NACHBARN BESCHWEREN. Und wenn schon ein Mieter einen Hund hat, kann es einem weiteren auch nicht grundsätzlich verboten werden

StupidGirl  07.08.2014, 11:52
Diese Klausel im Mietvertrag ist nicht mehr zulässig.

Wieso sollte diese Klausel nicht zulässig sein?

Blindi56  07.08.2014, 12:28
@StupidGirl

BGH-Urteil_VIII_ZR_16812_vom_20.03.2013

bitte nachlesen!

StupidGirl  07.08.2014, 12:43
@Blindi56

Das Urteil ist mir bekannt. Aber was bitte soll denn jetzt an der Klausel im Mietvertrag ungültig ist?

luxuryretreat  07.08.2014, 13:16

Selbstverständlich kann einem zweiten Mieter die Hundehaltung untersagt werden - auch wenn ein anderer Mieter einen Hund hält..... Das sind Einzellfallentscheidungen und Sache der Vermieter. .... Du weißt schon ,dass zB Blindenhunde mit in den Supermarkt dürfen ??? Das heißt noch lange nicht, dass mein Wautzi auch mit rein darf.....

Hallo,

also ich habe mir die Antworten der anderen NICHT durchgelesen!

Ich als Jurist und Vermieter kann dir nur nach österreichischem Recht diese Info geben:

Ein Vermieter darf grundsätzlich nicht ALLE Tiere in seinen zur Miete stehenden Objekten verbieten. Er muss explizit ausweisen welche Tiere er nicht will. Sollte es einen Altvertrag geben, so wurde in Österreich beschlossen, dass die Altverträge bezüglich des allgemeinen Tierhalteverbots von der neuen Novelle overruled werden. Also NEU gilt egal was im Altvertrag steht.

Der Vermieter darf sich allerdings ein Zustimmungsrecht vorbehalten. Sprich er darf hineinschreiben, dass jedes Haustier das angeschafft wird einer schriftlichen Genehmigung seinerseits bedarf. Er muss aber auch eine genaue Klausel in den Vertrag schreiben, wann er diese Zustimmung zurückziehen darf. Es ist nicht gültig einfach zu schreiben " der Vermieter darf diese Zustimmung jederzeit widerrufen". Er muss einen Zeitraum festlegen bis wann das Tier wieder weg sein muss und er muss Gründe angeben wann er die Zustimmung zurückziehen darf, wie zum Beispiel Verschmutzung oder starke Lärmbelästigung. Er muss keinen Grund angeben wieso er ein Tier nicht erlaubt wenn du ihn schriftlich um Zustimmung bittest!

Wenn dir der Vermieter erlaubt 1 Hund zu halten und du schaffst dir einen zweiten Hund an, so hat er das Recht dich hinaus zu werfen beziehungsweise zu verlangen dass der zweite Hund abgeschafft wird in einer gewissen Zeit.  Du hast damit nämlich Vertragsbruch begangen.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

Jetzt muss ich mal noch einen Beitrag an all jene Nutzer schreiben die immer mit ihren Paragraphen kommen und vermeintliche Hundeverbote in Mietwohnungen durch Bundesgerichtshofsurteile als nichtig ansehen.

Könnt ihr die Sache nicht mal auf Vernunftsebene betrachten ? Ich persönlich sehe es so, dass ich bei meinem Vermieter wohne und ihm Geld dafür bezahle. Dafür stellt er mir für eine bestimmte Zeit sein Eigentum zur Verfügung ! Aber es ist und bleibt sein Eigentum. Ich respektiere seine Wünsche - allein schon im Interesse eines harmonischen Miteinanders! Es ist schlimm genug, dass man in Deutschland als Vermieter wirklich Probleme hat Mieter aus dem eigenen Eigentum heraus zu bekommen.

Wenn mich ein Vermieter nicht wollen sollte - dann such ich mir schnellstmöglich eine neue Wohnung.... ich will doch nicht irgendwo wohnen wo ich mich ungewollt fühle!

Ebenso sehe ich das mit der Tierhaltung - wenn der Eigentümer dies nicht wünscht dann sollte man das akzeptieren und nicht vor Gerichte ziehen ..... soviel Anstand und Selbstwertgefühl sollte man haben , dass man sich dann einfach eine neue Bleibe sucht ---- in der man auch willkommen ist. Ansonsten ist es jedem frei gestellt sich selbst für Wohneigentum zu entscheiden - dann ist man sein eigener Herr und kann tun und lassen was man will ( wobei man auch hier grundlegende Verhaltensregeln einhalten sollte)