Hund beißt Postboten, zu was bin ich verpflichtet?!

7 Antworten

"bin ich nun zu irgendetwas verpflichtet?" - ich finde diese Frage unverschämt. Natürlich kannst du den Postboten verklagen, wenn er deinen so Hund provoziert hat, dass dieser (natürlich in Notwehr) den Postboten bebissen hat. Schmerzensgeld müßte auch noch drin sein. Desweiteren muß der Postbote dazu verknackt werden, einen Kurs zu belegen, ansonsten darf er nur noch mit einer Rüstung die Post austragen. "diesmal konnten wir nicht schneller sein" - also habt ihr bis jetzt wohl viel Glück gehabt, das dass nicht schon vorher passiert ist!

Ich würde mir eine "Rechtsberatung" gönnen, damit du nichts fasch machst. Vorerst einemal an Schadensbegrenzung denken. Sich beim Brieftrager entschuldigen Wenn er beim Arzt war, muss der Artzt den Biss anzeigen. Schauen ob dein Hund aller Impfungen hat. Du musst es deiner Haftpflichtversicherung melden, oder besser noch das Gespräch mit deinem Versicherungsvertreter suchen. Ich wünsche dir alles Gute und vielleicht noch ein Tipp. Ich habe meinen Briefkasten außerhalb meines Hauses angebracht.

Ganz einfach.

Du hast Deinen Hund so zu halten, dass dieser niemanden beißt.

Tut er es doch, bist Du dran.

Zunächst einmal die Schadenskosten - wie da wären Kleidung, aber auch Arztkosten, diese wird man Dir auflasten.

Schmerzensgeld kann auch noch auf Dich zukommen.

Zudem noch ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung denkbar, Du wirst also auch bestraft.

Dass das Dein Vorgaren ist, ist völlig egal. Lass mal ein Kind einen Ball in Deinen Vorgarten werfen und diesen Ball wiederholen. Wenn dem dann was passiert, bist Du dran. Und genau so auch beim Postboten.

Zudem kann ein Wesenstest angeordnet werden, wie auch die Überprüfung Deiner Hundehaltung.

Goodnight  30.08.2012, 14:05

Genau und die Post darf man in Zukunft selber abholen, bzw. ein Postfach mieten.

Zunaechst bist du als Hundehalter dazu verpflichtet zu gewaehrleisten das dein Hund niemanden beisst.Dafuer gibts Hundeschulen und/oder die richtige Erziehung vom Hundehalter.Jetzt wo das schon passiert ist waere es fatal,wenn der Postbote nicht klagt. Ich kann jeden zynischen Kommentar zu der Frage verstehen!

Schadenersatz leisten. Behandlungskosten, Lohnausfall und Schmerzensgeld. Verhindern das es noch einmal passiert. Briefkasten und Klingel so montieren das der Briefträger nicht mehr auf das Grundstück muß.