heizung erst ab 1.oktober anstellen, darf er das?

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Häng ein Thermometer auf. Laut Rechtsprechung muss die Wohnung tagsüber auf 20° erwärmt sein, auch außerhalb der Heizperiode. Rutscht die Innentemperatur einer Wohnung auf 16° an zwei aufeinander folgenden Tagen, muss die Heizung sofort angestellt werden, ansonsten ist es Grund zur Mietminderung. Komme auch aus Berlin, hab das gleiche Problem, aber Vermieter hat Heizung angestellt, endlich. Schau mal unter Suchbegriff Heizperiode, Mindesttemperatur.

jockl  08.09.2010, 13:25

Diese Antwort ist richtig. DH

Eine genaue gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt es nicht. Laut AG Düsseldorf ZMR 56, 332 (Entscheidung gilt noch) liegt die Heizperiode vom 01.10 bis 30.04 des Folgejahres; hiervon kann aber auch im Mietvertrag abgewichen werden. Aber unabhängig von dieser Heizperiode muss man nicht frieren: Geheizt werden muss, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° sinkt und absehbar ist, dass die dazu führende Witterung länger als 2 Tage anhält. Sinkt hingegen die Zimmertemperatur sogar unter 16° C, muss die Heizung SOFORT in Betrieb genommen werden (LG Kassel WM 64, 71). Hauseigentümer sparen da gerne einmal zur Kostensenkung! Ist in der Miete auch eine Versorgung mit Warmwasser über die Heizanlage vorgesehen, besteht auch rechtlich ein Anspruch auf Warmwasser. Der Mieter muss ständig warmes Wasser von mindestens 40 bis 50°C zur Verfügung haben, auch nachts, wie das Amtsgericht Köln (AZ 206 C 251/94) entschied. Wird diese Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, gilt eine Minderung von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten als gerechtfertigt. Es ist dafür zu sorgen, dass dem Mieter nach zehn Sekunden fließendes Warmwasser in Küche und Bad zur Verfügung steht. Längere Wartezeiten (fünf Minuten oder mehr) rechtfertigen eine Mietminderung um zehn Prozent. (Amtsgericht Schöneberg, Az.: 102 C 55/94)Ich hoffe,dass ich dir etwas helfen konnte. Weiteres findest du auch bei Juratek und anderen Portalen für den interessieten Laien im Internet. Liebe Grüße, Chiliheadz.

Geh zum Mieterschutzbund und erkundige Dich dort, was gemacht werden kann.

Hallo Manon, Ein Hausbesitzer oder Vermieter ist verpflichtet ab 1. Oktober die Zentralheizung in Betrieb zunehmen! Eine Ausnahme besteht, wenn in 3 Nächten hintereinander die Außentemparatur +9°C. unterschreitet! Das ist vom Gesetzgebeber so vorgesehen. Wenn Du von Warmmiete schreibst, so ist die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April so einkalkuliert. Bedenke bitte einen Monat früher heizen, bedeutet bei einer 65 qm. Wohnung ca. 70 bis 80,-- Euro Mehrkosten. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass ein gesunder Mensch, selbst bei einer Zimmertemparatur von gesunden +10°C. mit Wollsocken und Wollpuli schlafen geht!!An Deiner Stelle würde ich mal den Hausarzt aufsuchen und ihn das so erklären. Mit freundlichen Grüssen, K.

PS. Man muß aber nicht im Hemd oder Bluse in dieser Jahreszeit, sich im Zimmer aufhalten! Energie ist das Teuerste und wenige was wir zur Zeit noch haben!

Eine Heizung erst zu einem fixen Termin ein- oder auszuschalten ist mit Sicherheit nicht zulässig. Der Zeitpunkt sollte durch die Aussentemperaturen bestimmt werden, und die sind zur Zeit wirklich nicht prickelnd. Ich meine, da gibt es auch entsprechende Urteile. Du als Untermieter kannst da leider nix machen (da Du keinen Mietvertrag mit dem Vermieter hast), aber die Mieter sehr wohl. Schreibt einen Brief an die Hausverwaltung, alle im Haus unterschreiben nebst einem dezenten(!) Hinweis auf bereits vorhandene Gerichtsurteile zum Thema, und das dürfte sich mit "1. Oktober" gegessen haben.