Heizung im Mehrfamilienhaus aus im Winter über nacht?

8 Antworten

Nein das ist nicht normal normal ist es wen  nachts die Heizungsanlage auf Nachtabsenkung  geht das heist sie  bringt vielleicht nur die 18 Grad Wen der Vermieter sich stur stellt erwähne mal das ab 17 grad das als  Körperverletzung vor Gericht gilt.(nachts und der zuständige kann das einfach  an der Reglung einstellen.)zb Vermieter Hausmeister.

Eisenberg552 
Fragesteller
 17.12.2016, 14:29

Danke dir

Nachtabsenkung hin, Mieterrechte her!

Du hast auch Nachts ein Anrecht auf eine Zimmertemperatur von 21° (bzw. 24° im Bad). Wenn z.B. ein Mensch nachtaktiv ist, weil er Schichtarbeiter ist, muss es ihm möglich sein, mit der Zentralheizung ein Zimmertemperatur von 21°in seiner Wohnung zu erwirken. Du solltest also mal ein ernstes Wort mit deinem Vermieter reden.

Es ist alles eine Frage der Einstellung an der Steuerung der Heizung. Man kann die Steuerung auch so programmieren, dass auch nachts geheizt werden kann.

Eisenberg552 
Fragesteller
 17.12.2016, 02:58

schon klar bin azubi als anlagenmechanicker aber da mach ich nichts dran rum😅

Es kommt auf die Bauweise des Hauses an. Bei Häusern in leichter Bauweise (Holzständerwerk mit Dämmstoffüllung, Containerbauweise), bingt die Nachtabsenkung eine gewisse Einsparung an Heizkosten.

Bei der schweren Massivbauweise, wie sie üblicherweise in Deutschland angetoffen wird, bringt die Nachtabsenkung energetisch gesehen nichts. Sie erhöht aber die Schimmelgefahr.

Grund dafür ist die hohe Wärmespeicherfähigkeit der Wände. Nach Abschaltung der Heizung hören die Wände nicht automatisch auf, Wärme an die Umwelt abzugeben. Das zieht sich über mehrere Tage hin, bis das Haus ausgekühlt ist und die Wärmeabgabe an die Umwelt aufhört.

Wird kurzzeitig abgesenkt, so entsteht in der Wand lediglich ein Wärmedefizit, was beim Wiederanheizen durch verstärktes Heizen (ggf. auch höhere Vorlauftempeatuen) wieder aufgefüllt werden muss.

Im Anheizprozess sind die inneren Wandoberflächen noch deutlich kälter als die schnell erwärmte Raumluft. Das führt zu einer großen Temperaturdifferenz, die ein hohes Feuchtegefälle zur Folge hat, denn da, wo sich Luft auskühlt (in dem Falle vor der kalten Wandoberfläche) steigt die relative Luftfeuchte an - unter Umständen bis zum Taupunkt. Das erhöht unnütz die Feuchtigkeit an der Wandoberfläche und damit die Schimmelgefahr.

Wenn der Vemieter also für Schimmel in den Wohnungen verantwortlich sein möchte, dann sollte er weiterhin sinnlos die Tempeatur nachts absenken. Eine Heizkosteneinsparung ist nicht zu erwarten, aber die Sanierungskosten für die Schimmelwohnungen steigen.

Absenkung ist nachts (22 bis 6 Uhr) zulässiog, es muss aber mindestens eine Lufttemperatur von 18°C erreichbar sein. Tagsüber (6 bis 22 Uhr) müssen mindestens 22 bis 23°C erreichbar sein. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt.

Den Vermieter schriftlich informieren (Einwurfeinschreiben), Frist setzen und bei Verzug Mietminderung ankündigen und diese gegebenenfals auch ab Tag der Info realisieren. Frist max. drei Werktage.