Wann muss die Heizung eingeschaltet werden?

9 Antworten

Hallo Sunny,

bist Du Dir sicher mit der "Fernwärme", oder meinst Du das Heizwasser kommt aus dem Keller (also ganz schön "fern").

Ein Vermieter dreht eine Fernwärme eigentlich nie ab, oder schaltet sie aus.

Gruß

Sunny22692 
Fragesteller
 27.09.2013, 22:47

Ich mein das ernst mit der Fernwärme ^^....als ich hier eingezogen bin war die Wohnung 3 Monate leer...deswegen hat er sie leider gottes abgeschaltet^^

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizperiode

Mietvertragliche Regelungen über die Heizperiode

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung wird die Heizzeit in Deutschland in vielen Mietverträgen vereinbart. Die deutsche Rechtsprechung hat für den Fall einer fehlenden Vereinbarung im Mietvertrag als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April festgelegt (Düsseldorf[2][3]). Die österreichische Rechtsgewohnheit greift allgemein auf den Begriff der Ortsüblichkeit zurück.

Während der Heizperiode muss ein Vermieter sicherstellen, dass der Mieter seine Mietwohnung auf in der Regel 20 bis 22 °C, nachts 18 °C beheizen kann.[4] Doch auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizanlage betrieben werden, wenn die Temperatur in der Wohnung länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt oder sofort, wenn sie unter 16 °C sinkt.[5]

Der Vermieter muss im Herbst rechtzeitig die Heizung anstellen, dass sieht das deutsche Mietrecht vor. Wird es draußen kalt und die Wohnung kühlt auf unter 20 Grad ab, muss die Heizung laufen. Tut sie das nicht, darf die Miete gekürzt werden, erläutert der Mietverein München.

Die Verpflichtung gelte jedoch nicht rund um die Uhr: Ausreichend sei es, wenn die Räume von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr geheizt werden können. Grundsätzlich müssen in Wohnungen zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden können - das seien aber nur Orientierungspunkte. Nachts reiche eine Zimmertemperatur von 18 Grad aus.

Nach Angaben des Mietvereins ist in vielen Mietverträgen eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise am 1. Oktober beginnt.

Solange es keine vertragliche Vereinbarung gibt muss die Heizung eigentlich immer verfügbar sein. Ich würde dem Vermieter mit dieser Tatsache schriftlich konfrontieren und würde mit Mietminderung drohen sollte sich seine Haltung diesbezüglich nicht umgehend ändern; was sich einige Vermieter in diesen Land mittlerweile erlauben ist wohl unter aller Sau.

Sunny22692 
Fragesteller
 26.09.2013, 19:24

Das Problem ist , das ich mir das echt nicht mit dem Vermieter verscherzen will weil ich echt drum kämpfen musste wegen der Wohnung...ich muss auch einen Beitrag wegen der Fernwärme bezahlen kann ich das zurück erstatten? Ich denke schon oder?

iloveoov  26.09.2013, 19:50

Wenn ich dich richtig verstanden habe bist du nicht gerade lange in dieser Wohnung. Ich verstehe deine Sorgen bezüglich deiner Beziehung zum Vermieter. Aber sei dir im Klaren das wenn du nicht von Anfang an klare Positionen wenn's darum geht dein Recht einzufordern beziehst, können manche Menschen dies als eine Schwäche ansehen und es ausnutzen. Du musst ja nicht wie ein Choleriker ausrasten sondern schlicht und einfach ihm in aller Deutlichkeit erklären wo deine Grenzen sind und was passieren könnte wenn er ein friedliches Miteinander durch unüberlegtes Handeln gefährdet.

Ist im Mietvertrag nichts anderes bestimmt, gilt hierzulande die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 1. April - von 07.00-23.00 Uhr muss es nach ständiger Rechtsprechung mind. 20°C warm werden.

Fröstelndes WE :-(

G imager761

Sunny22692 
Fragesteller
 27.09.2013, 22:48

Dankeschön wünsch ich dir auch :) ich wart jetzt erstmal ab..:)