Mietminderung kein Warmwasser und Heizung!

6 Antworten

Vorgehen: immer schriftlich (Einwurfeinschreiben)

1) die Vermieter/Verwaltung auf den Missstand hinweisen.

2) eine Frist von ca. 10 Tagen setzen

3) die Mietminderung für diese Zeit um 30 % ankündigen, die mit der nächsten Mietzahlung dann verrechnet wird.

Zur Berechnung: 

Kaltmiete/30 - Tagesmiete. Davon 30 % errechnen und mit der Zahl der Tage, die keine Warmwasserversorgung möglich war, multiplizieren.

Beispiel: Miete 450 € - das sind pro Tag 15 €. Davon 30 % sind 4,50 €. Die Heizung fiel 10 Tage aus: 45 € beim nächsten Mal abziehen.

WICHTIG: Mietminderung erst nach der Aufforderung möglich, den Mangel abzustellen.

Also: Gestern gemeldet - erst ab heute abzuziehen!

Bis dahin: Wasser auf dem Herd erwärmen - Heizlüfter besorgen - Kosten dafür aufschreiben! Erstatten lassen!

PhoenixXY  13.05.2015, 10:50

Die MIETE darfst du gar nicht kürzen!

Besserwisser65  13.05.2015, 10:53
@PhoenixXY

Ich verstehe das Mietrecht so: Zur Miete gehört, dass die Wasser- und Heizungsversorgung sichergestellt ist. Die Nebenkosten sind zusätzliche, nachgewiesene Ausgaben, die je nach Verbrauch zu zahlen sind. Kein warmes Wasser - kein verbrauchtes warmes Wasser - keine Nebenkosten dafür. Wieso dann hier abziehen?

Lennard2806 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:53

also zur aufklärung habe jetzt mal ein anwalt angerufen und mir Infomationen eingeholt laut aussage des anwaltes reicht, Telefonische Kenntnisnahme , Und wenn sie keine Öl beschaffen kann ich eine Mietminderung von 50% mindern, das über die Heizungsanlage das Wasser aufbereitet würd

danke für eure antworten

Besserwisser65  13.05.2015, 10:54
@Lennard2806

Danke, Lennard, für die Rückmeldung... viel Erfolg!

Lennard2806 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:57
@Besserwisser65

Bitte Besserwisser65 der Anwalt sagt man Spricht von Total ausfall der Heizungsanlage mit Warmwasser, die Verwaltung müss sich immer vergewissern das ausreichend öl da ist und nicht die Mieter.

Besserwisser65  13.05.2015, 11:24
@Lennard2806

@Lennard: Das sehe ich genauso! Der Verwalter/Besitzer ist dafür zuständig - regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage (durch Fachfirma), der Ölvorräte (durch Hausmeister, Verwalter)...

googel das mal, dazu gibt es eine Menge Infos im Netz. Nimm eine Seite, wo auch Urteile dazu genannt sind - das ist sicherer.

Lennard2806 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:46

Danke für deine antwort haben schon das netzt durch geschaut da, sind viele Möglichkeiten alles umstritten was man kürzen darf, einmal steht 15 % woanders steht wieder 50 % darum habe ich es hier mal reingestellt

Habt ihr erst Bescheid gegeben, als die Tanks schon leer waren oder rechtzeitig? 5 % der Betriebskosten könnt ihr kürzen - aber auf ein Extra-Konto legen und VORHER den Vermieter zur Ölbeschaffung eine Frist geben... Es lohnt nicht!

Lennard2806 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:47

also 5 % kann ich mir nicht vorstellen, da wir kein Warmwasser in der ganzen WOHNUNG haben weil alles über die Heizungsanlage geht....

Einfach mal den Mieterbund anrufen !

Wenn du ein Einfamilienhaus hast, musst du selbst für Öl sorgen.

Lennard2806 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:54

3 familienhaus

hundeliebhaber5  13.05.2015, 11:13
@Lennard2806

Dann ist der Vermieter dran Öl zu bestellen. Ihr solltet (sofern Ihr keinen Hausmeister habt) jemanden auswählen, der regelmäßig nach dem Öl schaut und der Verwaltung rechtzeitig mitteilt, dass Ihr Öl braucht. (Habe ich in einer Wohnung auch mal gemacht) Dann passiert euch das nicht mehr.