Haushaltshilfe wurde von der aok abgelehnt bei v.a. bänderriss

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was steht denn in eurem Vertrag von der Krankenkasse? Wenn solche Leistungen abgedeckt sind, musst du zur Not per Anwalt darauf bestehen.

Falls es nicht von der KK gedeckt wird, muss dein Mann Urlaub nehmen (den MUSS er genehmigt kriegen, das ist glaube ich sogar im Gesetz verankert).

Ich denke du solltest deinen Kindern beibringen, weitestgehend selbst für sich sorgen zu können. Die sind zwar noch jung, aber auch ein 7jähriges Kind kann schon so einiges im Haushalt übernehmen. Sobald du wieder auf den Beinen bist, solltest du das mal in Angriff nehmen. Man weiß ja nie, was einem so alles passiert ;-)

Gute Besserung.

jennyschmid04 
Fragesteller
 12.06.2014, 01:25

Meine großen helfen wo sie nur können und sie sind sehr selbständig. Mir geht es hauptsächlich um den zwei jährigen. Den interessiert es leider noch nicht :-D laut Werbung der kk bei mir, übernehmen die solche Sachen. Ich persönlich finde es heftig, das beim abgeben des Widerspruchs, schon gesagt bekommt das es keine große Hoffnung gibt.

InstruFreak  12.06.2014, 01:34
@jennyschmid04

Das ist standard - die wollen Kosten sparen. Dann musst du mit Anwalt drohen und sagen, dass die KK für entstandene Schäden durch Verzögerungen ausgeglichen werden müssen.

Im Normalfall werden die sich das dreimal überlegen, ob sie dich weiter hinhalten.

Wenn es weiterhin (schriftlich) abgelehnt wird, musst du zum Anwalt. Die Kosten übernimmt in der Regel der Verurteilte - in deinem Fall wahrscheinlich die Krankenkasse. Vielleicht gibts ja auch eine Entschädigung? Also im Ernstfall nimm dir nen Anwalt.

jennyschmid04 
Fragesteller
 12.06.2014, 22:33
@InstruFreak

hab heute Bescheid bekommen das ich zu mindestens vier Stunden eine bekomme. Mein Fuß hat sich verschlechtert und mir droht nun ein Krankenhausaufenthalt und das möchte die Krankenkasse auch nicht zahlen

InstruFreak  14.06.2014, 01:17
@jennyschmid04

Na immerhin ein Lichtblick. Weiterhin gute Besserung (und danke für den Stern).

:-)

Hilfe vom Jugendamt Liegt eine Notsituation vor – etwa, wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen ausfällt - und hat die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zuvor abgelehnt, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Versorgung und Betreuung Ihres Kindes in Notsituationen stellen ( §20 SGB VIII). Danach kann eine sogenannte Vollzeitpflege für Kinder unter 14 Jahren entweder zu Hause durch eine Haushaltshilfe oder außerhalb in einer Pflegefamilie oder in einem Heim stattfinden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. http://www.zdf.de/wiso/was-tun-wenn-mama-ausfaellt-29432192.html

jennyschmid04 
Fragesteller
 12.06.2014, 01:27

danke schön war sehr informativ und hab ich mir gleich angeschaut :-D

spanne Deinen Mann mehr ein, macht die Wohnnung Klein-Kind-sicher.. denn Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist meist , dass in einem Haushalt keine weitere Person lebt, die die Hausarbeit erledigen kann.

Tja, Pech gehabt. Die AOK ist eine der wenigen Kassen die für solche Fälle ( Krankenhausvermeidungspflege) in ihrer Satzung nichts stehen hat. Früher war es festgeregelt, dass die Kassen in so einem Fall über den § 38 SGB V für bis zu 6 Wochen Pflege, Haushaltshilfe und Behandlungspflege die Kosten eines ambul. Pfölegedienstes übernehmen, sofern minderjährige Kinder im Haushalt leben. Vor ca. 4- 5 Jahren wurde dies aus dem SGB V herausgenommen und als eine FREIWILLIGE SATZUNGSLEISTUNG jeder einzelnen Kasse überlassen dies in ihre Satzung auf zu nehmen oder nicht. deshalb nennt sich diese Leistung jetzt Satzungsleistung. Die AOK entschied sich für NICHT aufnehmen in die Satzung..

Hallo,

wenn eine stationäre Behandlung oder Schwangerschaft/Entbindung vorliegen und Kinder unter 12 Jahre im Haushalt leben, hat jede Krankenkasse nach § 38 SGB V Haushaltshilfe zu zahlen.

In anderen Fällen (wie hier) ist die Satzung der betreffenden Krankenkasse entscheidend.

Alphabetische Liste aller Krankenkassen:

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp

-> vor dem Link dreimal "w" ergänzen!

Gruß

RHW