Hartz4 + Minijob + Kündigung - Was erwartet mich nun?

4 Antworten

Es kommt darauf an ob du einen wichtigen Grund für die Kündigung hättest und wenn ja,ob du diesen dann auch nachweisen könntest !

Solltest du keinen wichtigen Grund haben,dann würdest du beim ersten Verstoß eine Sanktion von min. 30 % deiner Regelleistung ( volle für z.B. einen Single 404 € ) über 3 Monate bekommen,wenn du unter 25 bist in der Regel 100 %.

Würdest du dann eine weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres begehen,die auch eine 30 % Sanktion zur Folge hätte,dann würdest du nicht nur 30 %,sondern 60 % Sanktion bekommen und das dann über 3 Monate.

Zurückzahlen musst du dem Amt dann etwas, wenn du für einen Monat dein ALG II schon hast und dann in dem Monat noch eine Lohnzahlung, also ein anrechenbares Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit dazukommt.

Und so lange du den Nebenverdienst hast, wirst du weniger ALG II bekommen.

Ob du eine Sperre bekommst - es gibt keine pauschalen Antworten dafür.

Es gibt doch verschiedene Gründe, warum man auch einen 450€  kündigt.

Weil sich vielleicht Arbeitsweg, Arbeitszeit oder Arbeitsbedingungen so verändern, dass man den Job nicht mehr machen kann.

Oder weil man erst später merkt, dass man eine Arbeit körperlich doch nicht schafft. Das sind Gründe, denen ist das Jobcenter durchaus offen gegenüber.

Wenn deine letzte Fahrverbindung nach Schichtende "weggespart" wurde und du nicht mehr vom Arbeitsort nach Hause kommst - das ist ein Grund, einen Job aufzugeben. Schließlich hat nicht jeder ein Auto.

usw ... usw ... usw

Wenn du natürlich deinen Job ohne nachvollziehbaren Grund kündigst oder durch persönliches Fehlverhalten aufs Spiel setzt, dann kannst du ziemlich sicher mit einer Sperre rechnen.

Eine Sperre von 12 Wochen oder Sperrzeit oder genauer SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html gibt es nur beim ALG I.

Beim ALG II gibt es in solchen Fällen eine Minderung des Geldes für drei Monate um 30 Prozent des Regelbedarfs (von derzeit 404,- für Singles), mehr, wenn man U25 ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html

Und es kann das weiter laufende ALG II zurückgefordert werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html

Aber: Dies alles "gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Grundsätzlich wird der Verdienst angerechnet. verschweigen solltest Du das nicht, das wäre Betrug von Sozialleistungen und kann teuer werden.

Wie alt bist Du? Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft?