Hartz 4 bei Erbschaft zurückzahlen?

6 Antworten

Quatsch, von wegen Eltern müssen ein Leben lang für die kinder aufkommen. Bis zum 25. Lebensjahr schon, dann dürfen sie sich eine Wohnung nehmen und sind dann für sich alleine verant wortlich. Sie erhalten dann den vollen Hartz IV Satz und die Miete für die Wohnung. Die Eltern kommen dann für den Lebensunterhalt des Kindes nicht mehr auf. Das dazu. Die Summe, die Du von den Eltern erbst , wird als Einkommen berechnet und somit wirst Du von dieser Summe leben müssen bis sie aufgebraucht ist. Ebenso verhällt es sich mit der LV. Wer hat die denn monatlich gezahlt ? Du oder Deine Eltern ? Solltest Du diese jedoch umwandeln in eine Altersrentenabsicherung, wird sie Dir in voller Höhe bleiben, aber dann darfst Du davon auch nichts ANDERWEITIG ausgeben.

Habe beim Googln folgendes gefunden: "Das Urteil (Az.: S 21 AS 5/08): Geld, das ein Hartz IV Empfänger aus einer Erbschaft erhält, ist anrechungsfähiges Einkommen nach dem SGB II und deshalb auf Leistungen des Jobcenters nach Hartz IV anzurechnen. Das Anrechnungverfahren verläuft wie folgt: die Geldsumme aus der Erbschaft wird auf zwölf Monate verteilt. Dieses Zwölftel der Erbschaft vermindert den monatlichen ALG 2 Anspruch. ..." Lies einfach nach unter: sozialhilfe24.de/news/512/erbschaft-wird-auf-das-alg-2-bei-hartz-iv-bezug-angerechnet/ Wegen deiner Lebensversicherung siehe dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html

Nein, zurückzahlen musst du nichts, du warst ja tatsächlich vor der Erbschaft mittellos. Wenn die Erbschaft groß genug ist, musst du diese erst verbrauchen und kannst dann einen neuen Antrag stellen. Aber, wenn du die Erbschaft für eine Weltreise verbrauchst, kann das Amt nichts dagegen sagen. Das gleiche gilt für die Auszahlung einer Lebensversicherung.

Du musst die erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen aber in nächster Zeit musst du deine Erbschaft dazu verwenden deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Du erhältst infolgedessen KEINE Leistungen mehr.

Selbstverständlich wird das als Einkommen angerechnet!

Was glaubst du denn? Der Steuerzahler kommt für dich auf und du kannst dein Erbe und die LV verprassen?