Hartz IV: Wird Geburtstagsgeld angerechnet?

10 Antworten

Jein.

Hängt von mehreren Faktoren ab.

Zunächst einmal ist der Einkommenszufluss IMMER anzugeben.

Grundsätzlich kannst du bei Geldgeschenken anlässlich bestimmter Feiertage einen Freibetrag in Höhe deines individuellen Vermögensfreibetrages geltend machen (also bei Minderjährigen bis zu 3100€). Entsprechendes gilt für Volljährige.

Ob das Einkommen unter die Regelungen des § 11 a Abs. 3 SGB II fällt, eine Anrechnung also grob unbillig wäre oder deineSituation nicht hinreichend genug verbesserte, ist allerdings oft eine Entscheidung, die zu Diskussionen Anlass gibt.

Sollte dein SB die Anrechnung versuchen, würde ich mit Verweis auf § 11 a Abs. 3 SGB II IMMER in den Widerspruch gehen, sofern es sich nicht um viele Tausend Euro handelt.

www(dot)harald-thome(dot)de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013(dot)pdf

Es ist anzugeben, ob es angerechnet wird, entscheidet die Behörde.

Wenn du nicht gerade Jugendweihe oder vergleichbare Anlässlichkeiten hast,die in deinem Leben nur ein mal vorkommen, wo in der Regel mit höheren Geldgeschenken gerechnet wird,musst du damit rechnen,das dir das Geld angerechnet wird !

Es soll zwar pro Jahr ein Geldbetrag bis zu 50 € nicht angerechnet werden,das ist aber noch nicht gesetzlich verankert,deshalb bei Anrechnung einen Widerspruch einlegen,kann nicht schaden.

Walterherr  22.11.2017, 15:50

Unwissenheit stärkt die wissenheit der Mehrwissenden um die Taschen so voll zu packen, bis ein unwissender tragen hilft 

isomatte  23.11.2017, 04:21
@Walterherr

Was möchtest du mir denn mit deinem Kommentar sagen ?

Wenn dir etwas nicht passt,dann schreibe es so das es auch jeder verstehen kann und ich dir ggf.eine passende Antwort geben kann.

Nein. Es handelt sich dabei um ein außerplanmäßiges Geschenk undkeine regelmäßige Einnahme. Man muss Schenkungen auch nicht versteuern oder ähnliches, daher: Keine Sorge.

kwon56  30.04.2014, 16:34

Jedes Einkommen ist anzugeben,.

Wenn du deine Kontoauszüge vorlegen musst, könnte man dich danach fragen. Es kommt auf die Höhe an, und kann dir eventuell angerechnet werden.