Hartz IV gestrichen wegen Arbeitsunfähigkeit?!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Wenn die totale Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauern würde, dann bedeutet das lediglich, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt ab beginn der 7. Woche nicht mehr als ALG II gezahlt werden könnte. Du müßtest also mal im Rathaus Deiner Stadt beim Versorgungsamt vorsprechen und dort einen Antrag auf Hilfe stellen. Nimm` dazu deinen ALG II - Bescheid incl. Abmeldungsankündigung und Deine ärztlichen Atteste mit.

mfg

Parhalia

Ravenwings 
Fragesteller
 30.03.2012, 15:13

Achso, der Betrag verändert sich dann nicht, nur das heißt dann anders, und ich bekomme das Geld nicht vom Jobcenter sondern vom Sozialamt? Okay, ich schau mal, wann da bei mir geöffnet ist und geh dann so bald es geht mal dort vorbei... Dankeschön!

Parhalia  30.03.2012, 15:24
@Ravenwings

Ob Du vom Verorgungsamt den gleichen Leistungssatz wie ALG II bekommst, können Dir die dortigen Sachbearbeiter näher erläutern.

ALG II wäre halt während des stationären Aufenthaltes nicht möglich, da Du der ArGe während dieser Zeit halt nicht zur Verfügung stehst. Nimm` halt nur Deine nötigen Unterlagen mit zur ersten Vorsprache.

VirtualSelf  17.04.2012, 17:56

Wenn die totale Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauern würde, dann bedeutet das lediglich, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt ab beginn der 7. Woche nicht mehr als ALG II gezahlt werden könnte.

Falsch!!!!
Lediglich von eine vom Amtsarzt prognostizierte volle Erwerbsminderung länger als 6 MONATE dauert (und zwar vom Datum der Prognoseerstellung an), kämen Leistungen nach SGB XII inBetracht

das ist einfach eine frage wer zahlungsmäßig für dich zuständig ist ,früher war das alles fast aus einem "topf" gezahlt worden. ja die ämter haben eben gut aufgepasst und sich ihre arbeitsplätze erhalten. du musst das so verstehen früher war das so :arbeitgeber,krankenkasse,soziamt. jetz ist das so:arbeitgeber,krankenkasse,jobcenter,wohngeldstelle,hilfe zum lebensunterhalt . und nach möglichkeit sind die ämter alle in verschiedenen orten oder ortsteilen. damit die wirklich sozialbedürftigen es "sehr einfach haben ohne kosten" ihre gelder zu beantragen. nein sie können ja auch noch kostenpflichtige nummern anrufen um sich termine zu holen. so das musste ich mal loswerden. aber um nicht vom thema abzukommen , in deinem fall ist jetzt das sozialamt zuständig kannst aber gleich vorher erst zur wohngeldstelle gehen denn bevor du da nicht warst und bescheid hast bearbeiten noch nicht weil sie für die berechnung erst wieder den bescheid von der wohngeldstelle brauchen .viel glück mfg rudi

Es ist ein Unterschied, ob man arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig ist.

Ravenwings 
Fragesteller
 30.03.2012, 15:00

Ah okay, ich dachte das wäre dasselbe... wo ist denn da der Unterschied?

Baudelaire  30.03.2012, 15:07
@Ravenwings

Wenn dich der Arzt für arbeitsunfähig befindet, bedeutet dies, du kannst in deinem jetzigen Job (oder der, für den du vorgesehen bist), vorübergehend nicht arbeiten. Das ist bei einer Grippe meist grundsätzlich der Fall, oder wenn du dir als Schreibkraft den Arm gebrochen hast.

Erwerbsunfähig bist du, wenn du überhaupt nicht arbeiten kannst - in keinem Beruf.

Ravenwings 
Fragesteller
 30.03.2012, 15:09
@Baudelaire

Ah okay! Dann geht's bei mir um das Zweite! Danke für's Erklären! =)

Baudelaire  30.03.2012, 15:14
@Ravenwings

Wer erwerbsunfähig ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann deswegen auch kein ALG in Anspruch nehmen, deswegen wirst du Sozialhilfe beantragen müssen.

Wenn du wieder fit bist, hat sich das mit der Erwerbsunfähigkeit auch wieder erledigt.

Alles Gute.

Ravenwings 
Fragesteller
 30.03.2012, 15:22
@Baudelaire

Gut, dann weiß ich jetzt, woran ich bin. =)