Hartz IV gestrichen wegen Arbeitsunfähigkeit?!
Hallo Leute!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin zur Zeit seit Mitte Februar Hartz-IV-Empfängerin und bin jetzt arbeitsunfähig geschrieben, hat auch gedauert bis das alles durch war... Ab Anfang Mai werde ich stationär behandelt werden. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass eben deren Amtsarzt mich für nicht erwerbsfähig befunden hat, und mir deshalb ab Mitte Mai keine Leistungen mehr genehmigt werden. Stattdessen soll ich bei der Stadt "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragen, ich schätze das wäre dann Sozialhilfe?
Aber ich habe nirgendwo was darüber gefunden, dass das normal ist, dass man Hartz IV sofort komplett gestrichen bekommt, wenn man arbeitsunfähig ist. Im Gegenteil, überall steht, man würde den normalen Satz weiter erhalten!!
Was ist denn da jetzt los?? Geht das mit rechten Dingen zu??
Vielen Dank schon mal!!
3 Antworten
Hallo,
Wenn die totale Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauern würde, dann bedeutet das lediglich, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt ab beginn der 7. Woche nicht mehr als ALG II gezahlt werden könnte. Du müßtest also mal im Rathaus Deiner Stadt beim Versorgungsamt vorsprechen und dort einen Antrag auf Hilfe stellen. Nimm` dazu deinen ALG II - Bescheid incl. Abmeldungsankündigung und Deine ärztlichen Atteste mit.
mfg
Parhalia
Ob Du vom Verorgungsamt den gleichen Leistungssatz wie ALG II bekommst, können Dir die dortigen Sachbearbeiter näher erläutern.
ALG II wäre halt während des stationären Aufenthaltes nicht möglich, da Du der ArGe während dieser Zeit halt nicht zur Verfügung stehst. Nimm` halt nur Deine nötigen Unterlagen mit zur ersten Vorsprache.
Wenn die totale Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauern würde, dann bedeutet das lediglich, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt ab beginn der 7. Woche nicht mehr als ALG II gezahlt werden könnte.
Falsch!!!!
Lediglich von eine vom Amtsarzt prognostizierte volle Erwerbsminderung länger als 6 MONATE dauert (und zwar vom Datum der Prognoseerstellung an), kämen Leistungen nach SGB XII inBetracht
das ist einfach eine frage wer zahlungsmäßig für dich zuständig ist ,früher war das alles fast aus einem "topf" gezahlt worden. ja die ämter haben eben gut aufgepasst und sich ihre arbeitsplätze erhalten. du musst das so verstehen früher war das so :arbeitgeber,krankenkasse,soziamt. jetz ist das so:arbeitgeber,krankenkasse,jobcenter,wohngeldstelle,hilfe zum lebensunterhalt . und nach möglichkeit sind die ämter alle in verschiedenen orten oder ortsteilen. damit die wirklich sozialbedürftigen es "sehr einfach haben ohne kosten" ihre gelder zu beantragen. nein sie können ja auch noch kostenpflichtige nummern anrufen um sich termine zu holen. so das musste ich mal loswerden. aber um nicht vom thema abzukommen , in deinem fall ist jetzt das sozialamt zuständig kannst aber gleich vorher erst zur wohngeldstelle gehen denn bevor du da nicht warst und bescheid hast bearbeiten noch nicht weil sie für die berechnung erst wieder den bescheid von der wohngeldstelle brauchen .viel glück mfg rudi
Es ist ein Unterschied, ob man arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig ist.
Ah okay, ich dachte das wäre dasselbe... wo ist denn da der Unterschied?
Wenn dich der Arzt für arbeitsunfähig befindet, bedeutet dies, du kannst in deinem jetzigen Job (oder der, für den du vorgesehen bist), vorübergehend nicht arbeiten. Das ist bei einer Grippe meist grundsätzlich der Fall, oder wenn du dir als Schreibkraft den Arm gebrochen hast.
Erwerbsunfähig bist du, wenn du überhaupt nicht arbeiten kannst - in keinem Beruf.
Ah okay! Dann geht's bei mir um das Zweite! Danke für's Erklären! =)
Wer erwerbsunfähig ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann deswegen auch kein ALG in Anspruch nehmen, deswegen wirst du Sozialhilfe beantragen müssen.
Wenn du wieder fit bist, hat sich das mit der Erwerbsunfähigkeit auch wieder erledigt.
Alles Gute.
Gut, dann weiß ich jetzt, woran ich bin. =)
Achso, der Betrag verändert sich dann nicht, nur das heißt dann anders, und ich bekomme das Geld nicht vom Jobcenter sondern vom Sozialamt? Okay, ich schau mal, wann da bei mir geöffnet ist und geh dann so bald es geht mal dort vorbei... Dankeschön!