Hartz IV - Geld von Verwandten überwiesen bekommen?

12 Antworten

Das Ganze kann man schadlos vor dem Jobcenter umgehen, wenn du dir ein formloses Schriftstück aushändigen lässt worin steht, dass es sich um ein rückzahlungspflichtiges Darlehn handelt... bspw so:

Hiermit wird vereinbart, dass mein Enkel Hugo Müller den Betrag von 1234€ als zinsloses Darlehn erhält, dass er zum nächst möglichen Zeitpunkt bei Eintritt der Besserung seiner finanziellen Lage auch in Raten zurückzahlen wird. Es wird ausschließlich dazu verwendet, aufgelaufene Schuldsummen zu begleichen, die nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden können aufgrund evidenter Unterdeckung des Regelsatzes

Dies stellt kein Betrug dar, weil:


Zwar sind gemäß § 11 SGB II als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. ►Einkommen in diesem Sinne stellt ein Darlehn jedoch nicht dar, weil durch ein Darlehn die wirtschaftliche Situation des Empfängers nicht verbessert wird. Das Darlehn stellt deshalb keinen vermögenswerten Vorteil dar, weil zugleich seine Rückzahlung geschuldet wird◄

(BSG vom 13.06.1985, Az.: 7 R AR 27/84, LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2008, Az.: L 7 AS 62/08, LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.03.2008, Az.: L 7 B 240/07 AS).


Du bist verpflichtet, das anzugeben und es erscheint dann ja auch eh auf dem Kontoauszug und wird als Einkommen angerechnet, d.h. Du erhältst weniger Leistungen. Und die können das auch tun, wenn noch Schulden vorhanden sind, die abgezahlt werden müssen. Auch Barübergaben müssen gemeldet werden, aber in diesem Fall bekäme das Amt keine Info darüber und es fällt daher nicht auf, wenn es nicht gemeldet wird.

Idealerweise wäre es das vernünftigste, wenn der Verwandte das Geld unter Angabe der Kundennummer und Name gleich an die Stelle überweißt, wo die Schulden bestehen. Dann sind diese beglichen, ohne dass der Leistungsbezieher es je als Einkommen zur Verfügung gehabt hätte.

Was auf deinem Kontoauszug als Plus erscheint, wird dir angerechnet.

Lass dir das Geld anderweitig zukommen.

Du musst alle Einkünfte angeben, auch Schenkungen. Die ziehen dir das dann wieder ab. Deshalb solltest du dir das entweder in Bar geben lassen oder auf ein anderes Konto, z.B. eines Freundes, überweisen lassen der von diesem Laden nicht abhängig ist. Ein gewisses Barvermögen darfst du aber haben, ist vom Lebensalter abhängig.

GerdausBerlin  11.08.2013, 00:53

Eine Schenkung ist kein Vermögen, sondern Einkommen, sprach das Bundessozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

cyracus  11.08.2013, 08:18

@Hochhausmichel, Barvermögen ist dann Vermögen, wenn es vor Beantragung von Hartz IV vorhanden war! - Alles was während des Hartz IV-Bezuges reinkommt, ist Einkommen ... sogar Erbschaft, obwohl das für jeden logisch denkenden Menschen Vermögen ist.

GerdausBerlin  11.08.2013, 22:36
@cyracus

Zur Logik: Um Vermögen zu haben, muss man erst einmal Vermögen erlangen - also Einkommen haben :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

cyracus  12.08.2013, 02:59
@GerdausBerlin

@GerdausBerlin, das stimmt zum Teil. - Es gibt ALG II-Bezieher, die während ihres Bezuges einige tausend Euro geerbt oder ein kleines Vermögen gewonnen haben. Obwohl dies für jeden Bürger ein kleines oder mittleres Vermögen ist, wird es für diejenigen mit Sozialtransfer als Einkommen berechnet.

Logisch wäre, erst einmal den Vermögensfreibetrag von diesen Geldern abzuziehen und den Rest als verwertbares Einkommen anzusehen.

Du musst alle Geldeinkünfte annehmen und Nein können sie nicht sie können dir vom nächsten Hartz4 etwas abziehen

cyracus  11.08.2013, 08:21

Was meinst Du denn mit "Du musst alle Geldeinkünfte annehmen ..."?

Wenn Opa sagt, "Komm Buschi, ich schenk Dir 200 Euro", kann Buschi sagen: "Nö, will ich nicht haben." Dagegen gibt es kein Gesetz.