Hartz IV Oma zahlt die Handyrechnung, muss das beim Amt angegeben werden?

5 Antworten

Wer die Rechnungen bezahlt, ist dem JC egal.

Auch muss Geld, was er bar bekommt, nicht gemeldet werden.

Was die Oma mit ihrem Geld macht, kann Ddir ebenso schnuppe sein - es geht Dich nichts an. Sei froh, dass Du noch Arbeit hast. 

Filmfan83 
Fragesteller
 30.08.2018, 16:57

Hallo beangato!

Danke für die schnelle Antwort. Leider stimmt das so nicht. Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Aber jedes Einkommen ist anzugeben. Angerechnet werden Summen erst jenseits der 100€ Grenze. Mir geht es hier um die blanke Theorie und ob ich recht hatte oder falsch lag

beangato  30.08.2018, 17:07
@Filmfan83

Was jemand bar auf die Hand bekommt, ist nicht anzugeben. Nur, was aufs Konto kommt, muss gemeldet werden - und das sieht das JC auch.

Im Grunde genommen liegst Du falsch.

Laury95  31.08.2018, 21:33
@beangato

Doch, nach Bargeld wird im Antrag auch gefragt.

beangato  02.09.2018, 09:52
@Laury95

Im Antrag, ja.

Was mir aber jemand  bar auf die Hand gibt, muss ich nicht angeben. Wie will das jemand beweisen können?

Joddy  02.09.2018, 08:08

Taxifahrer müssen beim Jobcenter auch ihr Trinkgeld angeben, was sie Bär bekommen und wer in einem Restaurant arbeitet und dort kostenloses Essen bekommt, dem wird das auch als Einkommen verechnet. Man ist verpflichtet sämtliche Einnahmen anzugeben, auch Naturalien. Also, wenn die Oma regelmäßig seinen Einkauf zahlen würde, würde der Anteil des Regelsatzes für Lebensmittel gesenkt werden.

Joddy  29.12.2018, 21:36
@beangato

Danke für den Hinweis mit dem Trinkgeld. Man lernt immer dazu.

Aber bei kostenlosem Essen, das der Arbeitgeber auch auf der Lohnabrechnung angibt, muss es berücksichtigt werden. Dann wird der Nettolohn vor Abzug des Essens genommen. Das ist wie bei einer vermögenswirksamen Leistung, z. B. einem Dienstauto.

Eigentlich ja - es ist auch egal, ob es für Versicherungen gedacht ist oder etwas anderes. Es ist Bargeld oder ein Geldzufluss auf dem Konto und wird dementsprechend angerechnet. Ob man Bargeld angibt, ist eine andere Sache.

Laury95  31.08.2018, 21:35

Wenn die Oma es direkt überweist, dann ist es egal.

herzilein35  01.09.2018, 17:38

Nur wer völlig verpeilt ist gibt bares unter der Hand an. Glaube das macht keiner und wenn einer so blöd ist und sich zum Beispiel an Weihnachten oder Geburtstag sich aufs Konto Geld überweisen lässt. Sorry der verdient es nicht anders als das es als Einkommen gewertet wird. Auch bei Hartz4 soll man sparen. Das Jobcenter hat keinerlei Möglichkeit überhaupt herauszufinden woher das Geld stammt. Wer sagt denn, dass man nicht vom Regelsatz spart?

Laury95  01.09.2018, 18:40
@herzilein35

Deswegen sage ich ja, dass man selber wissen muss, ob man es angibt.

Deine genannten 100 € ohne Anrechnung gelten nur bei Erwerbseinkommen, dies wird durch § 11 b SGB - ll geregelt, was nicht zum Einkommen und somit nicht angerechnet werden darf regelt der § 11 a SGB - ll, also einfach mal nachlesen !

Einnahmen sind alles in Geldeswert also alles was in Geld umgerechnet werden kann. Somit auch die Übernahme von Rechnungen. Er muss es also eigentlich angeben.

Wenn es überwiesen wird bzw. Die Oma es ihm auf sein Konto überweist.. sieht es Jobcenter das sowieso.. weil man dort seine Kontoauszüge vorlegen muss.. wenn er es so zugesteckt bekommt.. juckt das niemanden