Muss Amt zahlen

5 Antworten

Auch als Hartz IV Empfaenger bist Du verpflichtet, so wie jeder andere Buerger auch, mit den Energiekosten sparsam und effizient umzugehen. Zu leistende Nachzahlungen im Energiekostenbereich unterliegen n i c h t den von der Behoerde zu finazierenden Kosten einer Wohnung.

Bezügl. der Mieterhöhung einen Änderungsantrag ausfüllen.

Bezügl. der Nebenkosten einen formlosen Antrag mit der Bitte um Übernahme der Kosten stellen ..


Musterbrief

Nummer BG: ???

Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachforderung 201? nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Übernahme der Nebenkostennachforderung für das Jahr 201?. In der Anlage erhalten Sie eine Kopie der Abrechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ja. Es sei denn, deine Wohnung ist sowieso viiiel zu groß und du hast den Winter bei offenem Fenster mit aufgedrehten Heizungen verbracht. Die Gesetzeslage kannst du z. B. hier http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697cb0a45801.php nachschlagen. Geh mit den Unterlagen möglichst bald zum Amt, die brauchen so ihre Zeit.

Beides dem Amt vorlegen. KdU müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden.