Hartz 4 Sanktion wegen Aufhebungsvertrag.....Ist das rechtens?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sollte man dir eine Sanktion aufdrücken, sofort in den Widerspruch gehen!

Grund: Die Firma wusste um deine Krankheit, diese hat eine Weiterbeschäftigung ohnehin unmöglich gemacht. Denn mit einem Bandscheibenschaden darfst du nicht schwer heben und das müsstest du also als Zusteller.

Und da du noch keinen vollen 6 Monate dort gearbeitet hast, hattest du (noch) keinen Kündigungsschutz, also konnte man dich eh mit 4-Wochen Frist zum 15. oder Monatsletzten kündigen. Aufhebungsvertrag hätte man dir angeboten, damit sich das in den Papieren besser macht bei Bewerbungen.

Lass dir vom Chef nochmal ausdrücklich bescheinigen, dass er dich soundso gekündigt hätte wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Lege ein Attest des behandelnden Arztes dazu, der dir das berufliche Heben und tragen verbietet.

Der Widerspruch wird von einer anderen Stelle bearbeitet als die Kürzung...und die Chancen stehen gut, dass die Sanktion im Nachhinein zurück genommen wird!

VirtualSelf  18.11.2011, 16:35

Der Widerspruch wird von einer anderen Stelle bearbeitet als die Kürzung...und die Chancen stehen gut, dass die Sanktion im Nachhinein zurück genommen wird!

Also bitte. Sind wir hier beim fröhlichen Sanktionsraten.

Selbst wenn er Probleme mit den Bandscheiben haben sollte, hätte er, bevor er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, andere Optionen prüfen müssen, angefangen bei einer AU und ggf. mit einer Therapie bis hin zur Prüfung, ob der Betrieb einen adäquaten Arbeitsplatz anbieten kann.

MrWilson75 
Fragesteller
 19.11.2011, 15:13
@VirtualSelf

Da hast du wohl recht..War zu naiv..Mal schauen wie ob und ob ich da rauskomme

Claud18  03.12.2011, 13:19
@MrWilson75

Ich würde es trotzdem mit dem Widerspruch versuchen.

Normalerweise gilt ein Aufhebungsvertrag als Eigenkündigung, also solltest du dich beim nächsten Mal nicht darauf einlassen. Aber auch eine Eigenkündigung zieht keine Sanktionen nach sich, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. Versuche es auf diese Weise und mit ärztlichem Attest.

ja das stimmt. aber es gibt noch eine möglichkeit: hol die ein attest vom arzt, dass du wegen körperlichen... nicht mehr da arbeiten kannst. das kostet dich zwar was, aber erspart dir die sanktion. sag dem doc, worum es geht. dass er das richtige rein schreibt!!!!

MrWilson75 
Fragesteller
 18.11.2011, 15:19

Wollte ich gleich Montag machen..Bin jetzt nicht mehr krankgeschrieben, ist ja schon ein paar Tage her(Habe aber erst heute von der Sanktion erfahren).. Aber ich war immer in Behandlung während der Krankschreibung..3 Woche in der Woche Schmerzmittel Infusionen und Co..

Das wird er mir auch bestätigen, das ich aufgrund meiner Beschwerden dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann..

Das verdammte Amt..Habe den Job selber gefunden, weil die ja bekannterweise nichts hinkriegen ausser Sperren und Einladungen zum Bewerbungsschreiben. Habe letzte Woche wieder einen neuen Mini Job gefunden..Kann Dienstag anfangen. Also immer bemüht dem Staat so wenig wie möglich zu kosten, und dann sowas..

Toll, vom Mini Job bleiben mir 120 Euro oder sowas in der Richtung. Durch die Sanktion wird mir ja 30% vom Regelsatz gesperrt. Wieso verdammt soll ich dann überhaupt arbeiten gehen? Hab dann ja weniger als vorher.. Aber Nein, ich mach das, weil ich hoffe mal wieder einen festen Job zu bekommen.

Wenn ich könnte, wie ich wollte, würde ich den Laden in die Luft sprengen. Klar, sind Gesetze, und die Damen tun auch nur ihren Job..Aber so ein bisschen Menschlichkeit ab und an kostet doch nichts

mops09  18.11.2011, 16:17
@MrWilson75

du hast ja so recht... das mit dem aufhebungsvertrag ist mir ja auch schon mal passiert - war genau so fassungslos... drum mach das mit dem attest, dann müssen sie es zurück nehmen. kannste dann gleich als KOPIE dem widerspruch beifügen. und wenn sie dann immer noch zicken, dann halt sozialanwalt. die vorgehensweise ist mir auch immer wieder schleierhaft. ich drück dir echt die daumen. denk halt immer dran, dass die iher regeln haben und das mit dem gut meinen da einfach fehl am platz ist. auch wenns der eigenen meinung wehtut....

SplatterSam  19.04.2012, 20:21
@MrWilson75

Seit wann ist das Jobcenter ein Amt?

immer kündigen lassen, alles andere bringt Ärger.

Ja ein Aufhebungsvertrag ist das gleiche als wen du selber kündigst.

Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben heißt in den Augen des Jobcenters immer, dass man leichtfertig seinen Arbeitspaltz aufgegeben hat.

Du hast Dich da nicht besonders clever verhalten.

Wenn Du krank bist, dann bleib krankgeschrieben. Das Arbeitsamt wird Dich nur als "arbeitsuchend" führen und Du bekommst Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Zeit der Sanktion verringert sich dadurch.

MrWilson75 
Fragesteller
 18.11.2011, 15:12

Na so ein Mist... Naja, selber schuld...Naiv...

Dachte das "auf Veranlassung der Firma" bedeutet, das die mich wegen Krankheit entlassen wollen, und ich einverstanden bin, weil ich aus den genannten Problemen eh nicht mehr weiterarbeiten kann.

Das ist ja nur ein Minijob. Habe ca. 488 Euro im Monat von der Firma bekommen.Den Rest vom Amt. Gilt da auch diese Sanktionen?

Ich doch Mist sowas...Aber meine Schuld, ich weiss.. So ein Mistkerl....Heute kann man echt niemanden mehr trauen, besonders nicht seiner angeblichen Menschenkenntniss

Dea2010  18.11.2011, 15:14
@MrWilson75

488€? das ist kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Job!

MrWilson75 
Fragesteller
 18.11.2011, 15:37
@Dea2010

Ja, stimmt, ganz knapp drüber.. So ein Mist aber auch... Naja, daraus hab ich gelernt

VirtualSelf  18.11.2011, 16:37
@MrWilson75

Selbst bei Aufgabe eines echten Mini-Jobs kann es eine Sanktion geben ...