Arbeitgeber bieter nur Aufhebungsvertrag statt Kündigung - was tun?

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Lass bloss die Finger weg vom Aufhebungsvertrag. Unterschreibst Du diesen, kannst Du auch gleich selbst kündigen.

Mit diesem Aufhebungsvertrag hättest Du ja Deine Arbeitslosigkeit verursacht und würdest entsprechend gesperrt werden.

Das wäre übrigens auch der Fall, wenn Du "Mist baust" und verhaltensbedingt gekündigt würdest. Da braucht es auch keine drei Abmahnungen, da würde eine reichen.

Wenn Kollegen Dich sowieso schon vor "unfairen" Handlungen warnen, kann es durchaus sein, dass der AG Dich im Aufhebungsvertrag auch noch "über den Tisch zieht".

Wenn schon ein BR da ist, solltest Du umgehend dorthin gehen (dafür ist er da). Der BR erfährt vom AG nichts über einen Aufhebungsvertrag/Eigenkündigung, wenn der AG das nicht möchte, da es hier keine Mitbestimmung gibt. Bei einer Kündigung ist der BR "im Boot".

Warum soll der Gang zum BR nichts bringen? Da kann man Dich beraten und dort wird man Dich über die Folgen so eines Aufhebungsvertrags auch aufklären können. Dafür ist ein BR da.

Wenn Du psychisch belastet bist, rede mit Deinem Arzt. Ist eine Weiterarbeit für Dich physisch und/oder psychisch nicht mehr zumutbar, kann er Dir ein Attest ausstellen.

Damit kannst Du zur Agentur für Arbeit. Dort kann man Dir bestätigen, dass Du bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag keine Sperre es ALG bekommst. Das solltest Du allerdings schriftlich haben, bevor Du zum AG gehst.

Ich gehe jetzt davon aus, daß Du in einem größeren Betrieb mit mehr als 10 MA arbeitest. Dann handelt dein AG vollkommen korrekt, da er gemäß §1 KSchG nur kündigen kann, wenn ein

  • personenbedingter
  • verhaltensbedingter oder
  • betriebsbedingter

Grund für die Kündigung vorliegt UND der Betriebsrat angehört wurde.

So lange keiner dieser Gründe vorliegt, hat der AG also gar keine Möglichkeit, dich zu kündigen!

Also was nun?

Möglichkeit A; Suche einen neuen Job und kündige erst wenn Du den neuen Vertrag in der Tasche hast.

Möglichkeit B: Versuch dich (evtl. mit Hilfe des BR) auf einen Aufheber zu einigen, der die Folgen einer Sperrzeit ausgleicht (z.B. durch Freistellung für 3 Monate)

Wenn Du eine Kündigung durch den AG herbeiführst, kannst Du gleich die Aufhebung unterschreiben. Denn Du bekommst in beiden Fällen eine Sanktion, wenn Du ALG beantragst. Suche einen neuen Arbeitsplatz und Kündige.

Warum machst du den zweiten Schritt vor dem ersten? Erst neuen Job suchen dann kündigen. Jetzt hast du deinem AG Munition geliefert und er wird dir das Leben zur Hölle machen bis du von selber gehst. Aufhebungsvertrag oder eigene Kündigung sind für das Arbeitsamt das gleiche. Die Sperre ist dir sicher.

da er hierfür 3 Abmahnungen schreiben

Wieder mal dieses Märchen...

Die einzige Option die er mir angeboten hat war, Aufhebungsvertrag oder Kündigung meinerseits

Beides würde dir eine 3-monatige Sperre beim "Amt" einbringen, denn auch bei einem Aufhebungsvertrag hast du ja deine Hilfsbedürftigkeit selbst mit verursacht. Das gleiche wäre der Fall, wenn du durch dein Verhalten eine Kündigung des AG provozierst.

Was kann ich tun und macht es Sinn mich hier an den Betriebsrat zu wenden?

Ja, lass dich dort beraten. Dafür ist der Betriebsrat ja da.

Sinnvoll ist es, erst eine neue Stelle zu suchen und dann zu kündigen. Bewerbungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis haben immer mehr Erfolgsaussichten als Bewerbungen aus der Arbeitslosigkeit heraus.