"Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag" nach Unterschlagung ausfüllen oder Sperrzeit in kauf nehmen?

4 Antworten

Ob Du den nun ausfüllst oder nicht, eine Sperrzeit ist Dir sicher.

Ob es nun eine Fristlose Kündigung durch den AG ist oder eine Eigenkündigung, in beiden Fällen hast Du die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet/ herbeigeführt.

Du wirst so oder so eine Sperre bekommen. Egal was Du ausfüllst oder nicht. Du bist durch eigene Schuld arbeitslos geworden. 

Natürlich musst du solche Frage wahrheitsgemäß beantworten. Du kannst auch davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ebenfalls ein Formular bekommen hat. Wenn dieser dem Amt gegenüber Falschaussagen tätigt, kann er sich nicht nur schadensersatzpflichtig sondern sogar strafbar machen.

Wenn man schon Mist gebaut hat, sollte man bei der Wahrheit bleiben. Denn in Zukunft wirst Du es schwer haben einen neuen Job zu finden.